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Streit um Unterrichtung des Haushaltsausschusses durch die Bundesregierung

Archivmeldung vom 07.07.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.07.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Klaus-Peter Willsch
Klaus-Peter Willsch

Foto: Klaus-Peter Willsch
Lizenz: CC-BY-2.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

In der Euro-Rettungspolitik gibt es einen Streit im Haushaltsausschuss darüber, wie der Ausschuss in der parlamentarischen Sommerpause durch die Bundesregierung informiert werden soll. Der CDU-Abgeordnete Klaus-Peter Willsch habe einen Protestbrief an die Ausschussvorsitzende Petra Merkel geschrieben, berichtet "Welt Online". Darin werfe er Merkel einen Verstoß gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes vor.

Diese hatten in ihrem EFSF-Urteil vom Februar angemahnt: "Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag in Angelegenheiten dieses Gesetzes umfassend, zum frühestmöglichen Zeitpunkt, fortlaufend und in der Regel schriftlich zu unterrichten." Entgegen diesen Vorgaben habe der Ausschuss "informell ein Gremium" konstituiert, "das von der Bundesregierung bevorzugt unterrichtet wird und dann entscheidet, ob Informationen weitergegeben werden oder nicht", zitiert "Welt Online" aus dem Brief des CDU-Politikers. "Dies ist nichts anderes als eine Vorzensur, die ich nicht dulden kann."

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hatte der Haushaltsausschuss beschlossen, dass Obleute der Fraktionen, die Ausschuss-Vorsitzende und ihr Stellvertreter von der Bundesregierung "fernmündlich über Maßnahmen der Bundesregierung im Rahmen der Euro-Stabilisierung" informiert würden. "Was weiß ich, was die dann telefonisch ausgehandelt haben", sagte Willsch gegenüber "Welt Online". In seinem Brief an Merkel dränge er daher: "Ich fordere, dass alle Mitglieder des Haushaltsausschusses zum gleichen Zeitpunkt unterrichtet werden. Die Unterrichtung muss schriftlich erfolgen. Falls eine schriftliche Unterrichtung nicht möglich ist, muss die Telefonkonferenz frühestmöglich angekündigt und eine Teilnahme allen Mitgliedern des Haushaltsausschusses offen stehen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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