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Bundesnetzagentur genehmigt höhere Brief- und Paketpreise wegen höherer Produktivität

Archivmeldung vom 11.12.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.12.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Geld aus der Tasche ziehen, Steuern, Steuererhöhung, Abgaben, Abgabenerhöhung und Betrug (Symbolbild)
Geld aus der Tasche ziehen, Steuern, Steuererhöhung, Abgaben, Abgabenerhöhung und Betrug (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Ab dem 1. Januar 2025 gelten für die Leistungen der Deutschen Post neue Porti. Die geplante Erhöhung der Brief- und Paketpreise sei am Mittwoch genehmigt worden, teilte die Bundesnetzagentur mit.

Der Standardbrief kostet demnach - so wie die Deutsche Post es beantragt hatte - ab Januar 0,95 Euro (bisher 0,85 Euro), der Kompaktbrief 1,10 Euro (bisher 1,00 Euro), der Großbrief 1,80 Euro (bisher 1,60 Euro) sowie der Maxibrief 2,90 Euro (bisher 2,75 Euro). Das Entgelt der Postkarte erhöht sich von bisher 0,70 Euro auf 0,95 Euro.

Das Päckchen S kostet ab Januar 4,19 Euro (bisher 3,99 Euro), das Päckchen M 5,19 Euro (bisher 4,79 Euro). Das Paket national bis zwei kg kostet dann 6,19 Euro (bisher 5,49 Euro) und das Paket national zwei bis fünf kg 7,69 Euro (bisher 6,99 Euro).

Den neuen Porti ging das Maßgrößenverfahren voraus, in dem die Bundesnetzagentur den Spielraum für Anpassungen beim Porto der Deutschen Post festlegte. Die Preisänderungsspielräume ergaben sich aus einer gesamtwirtschaftlichen Preissteigerungsrate (Inflationsrate) und einer Produktivitätsfortschrittsrate.

Das Portoverfahren wird erstmals nach den Vorgaben des neuen Postgesetzes durchgeführt. Es wird nunmehr für drei Bereiche statt wie bisher für einen Bereich der Preissetzungsspielraum bestimmt. Die Bereiche werden gebildet für den Privatkunden Brief, die sogenannten Teilleistungen (Geschäftspost) und Privatkundenpakete. Das Portoverfahren dient nun vorrangig dem Zweck, die Finanzierung eines flächendeckenden Universaldienstes sicherzustellen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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