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Anklage gegen Althaus erhoben

Archivmeldung vom 02.03.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.03.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Montag, den 2.3. hat die Staatsanwaltschaft Leoben, Österreich, formell Anklage beim Bezirksgericht Irdning gegen Ministerpräsident Althaus (CDU) erhoben, berichte die Osttüringer Zeitung in Ihrer Online-Ausgabe.

Grund ist der Strafantrag wegen fahrlässiger Tötung bei einem Unfall bei der Kreuzung der Pisten "Die Sonnige" und der Panoramapiste auf der "Riesenalm" im Bezirk Liezen am 1.Januar. Dabei war die Skitouristin Beata C. ums Leben gekommen.

Wie ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Leoben am Montag, den 2. März mitteilt äußerte sich Dieter Althaus in einer schriftlichen Stellungnahme zu der Anklage und verzichtete auf sein Recht sich persönlich vernehmen zu lassen.

Er erklärte weiterhin, das er keine Erinnerung an den Unfallablauf habe und somit keine sachdienlichen Angaben zum Verlauf machen könne, jedoch das Gutachten der Sachverständigen akzeptiere und die Verantwortung für den Tod von Beata C. übernehme.

Wahlkampfmanager Spreng sieht Althaus' Spitzenkandidatur belastet

Der Wahlkampfmanager des Unions-Kanzlerkandidaten Edmund Stoiber im Jahr 2002, Michael Spreng, sieht in der Anklage gegen den thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus (CDU) wegen fahrlässiger Tötung eine Belastung für dessen Spitzenkandidatur bei der Landtagswahl am 30. August. "Das ist natürlich eine schwere Belastung für die Spitzenkandidatur von Herrn Althaus", sagte Spreng der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Dienstag-Ausgabe). "Die entscheidende Frage ist aber, inwieweit er gesundheitlich wieder hergestellt wird." Für die Opposition sei es im Übrigen "schwierig, einen solchen Unfall im Wahlkampf zu instrumentalisieren. Denn es handelt sich bei dem Unfall um ein tragisches Ereignis. Dies politisch auszuschlachten, könnte auf die Urheber zurückfallen."

Quelle: Ostthüringer Zeitung / Mitteldeutschen Zeitung

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