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Krings: Beschleunigungsgesetz für Infrastrukturvorhaben ist gut gemeint, aber schlecht gemacht

Archivmeldung vom 19.01.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.01.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Günter Krings (2014)
Günter Krings (2014)

Foto: Martin Kraft
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundestag berät am heutigen Donnerstag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings:

"Mit dem Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben verfolgt die Ampel ein wichtiges Ziel. Der Gesetzentwurf geht aber leider nach hinten los und wird in Teilen eher zu weiteren Verzögerungen als zur Beschleunigung führen. Mit den Beschleunigungsgesetzen, die in der Regierungszeit der Union beschlossen wurden, wurde das Beschleunigungspotenzial im Verwaltungsprozessrecht nahezu gehoben. Potenziale zur weiteren Beschleunigung liegen im Verwaltungsverfahren und nicht im gerichtlichen Verfahren.

Im gerichtlichen Verfahren bedarf es lediglich eines nachlaufenden einstweiligen Rechtsschutzes. Die Möglichkeit einen Baustopp zu verfügen, sollte ein Gericht nur in Ausnahmefällen haben. Im Natur- und Umweltschutzrecht bedarf es einer Absenkung der materiellen Standards. Gerade die Aarhus-Konvention führt zu massiven Verzögerungen bei Planungsverfahren und muss zumindest grundlegend überarbeitet und konsequent vereinfacht werden. Auch hierzu erwarten wir endlich eine Initiative der Bundesregierung. Wir brauchen ferner einen Pakt für die Planungsverwaltung, um mehr fachkundige Verwaltungskräfte in den Planungsbehörden beschäftigen zu können. Hierzu muss dringend Personal aus Stabstellen der Verwaltung in diese zentralen Aufgabenbereiche umgeschichtet werden."

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Friedrich Merz.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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