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Justizminister gegen Herabsetzung der Strafmündigkeit

Archivmeldung vom 20.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Chef: nicht grübeln, sondern handeln. Bild: pixelio.de, Stephanie Hofschlaeger
Chef: nicht grübeln, sondern handeln. Bild: pixelio.de, Stephanie Hofschlaeger

In der Debatte nach der Tötung der 12-jährigen Luise durch zwei etwa Gleichaltrige aus Freudenberg hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Bedenken in Bezug auf mögliche Gesetzesänderungen geäußert, auch Kinder unter 14 Jahren als Täter zu bestrafen. Buschmann sagte der "Bild am Sonntag": "Solch schwere Verbrechen können nicht folgenlos bleiben.

Jede Debatte über Anpassungen im Strafrecht sollte man mit kühlem Kopf führen. Kinder unter 14 Jahren werden zwar strafrechtlich nicht belangt. Unsere Rechtsordnung hält aber bereits Mittel bereit, um auch auf schwere Gewalttaten von Kindern unter 14 Jahren zu reagieren." Buschmann verwies dabei auf die geschlossene Unterbringung in Heimen oder in der Psychiatrie. Wissenschaftliche Erkenntnisse würden zeigen, so Buschmann, dass Kinder eine andere Behandlung als Jugendliche oder Erwachsene brauchen. Günter Krings, rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hält das nicht für ausreichend. Er sagte der "Bild am Sonntag": "Auch 12- und 13-Jährige wissen, dass man nicht töten darf. Wir müssen daher die Debatte um eine Herabsetzung des Alters der Strafmündigkeit führen." Krings forderte, dass die Bundesländer wieder mehr Einrichtungen bereitstellen, in denen kriminelle Kinder und Jugendliche per Gerichtsbeschluss geschlossen untergebracht werden könnten. Dies ist heute nur erlaubt, wenn sie für sich oder andere eine Gefahr darstellten. Ganz offen eine Herabsetzung des Alters fordert ansonsten schon länger die AfD.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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