Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Doppelte Beitragspflicht für Betriebsrenten vor der Abschaffung

Doppelte Beitragspflicht für Betriebsrenten vor der Abschaffung

Archivmeldung vom 21.09.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.09.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Peter Weiß
Peter Weiß

Foto: Bundestagsbüro Peter Weiß, Berlin
Lizenz: CC-BY-2.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Verpflichtung für Rentner, auf ihre Betriebsrenten neben dem Arbeitnehmeranteil auch den Arbeitgeberbeitrag zur Kranken und Pflegeversicherung zu zahlen, könnte im Zuge der nächsten Betriebsrentenreform fallen. Das schreibt das "Handelsblatt" (Dienstagausgabe) unter Berufung auf Koalitionskreise.

Den Informationen zufolge lehnen die Krankenkassen eine ersatzlose Streichung der 2004 eingeführten doppelten Beitragspflicht allerdings ab, weil sie auf die jährlichen Einnahmen von 2,5 Milliarden Euro nicht verzichten wollen. Daher wird in der Union ein Kompromissmodell diskutiert. Danach sollen die Arbeitgeber verpflichtet werden, auf den in eine Betriebsrente eingezahlten Teil des Gehalts wieder wie bis 2001 den Arbeitgeberanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Im Gegenzug würden die Betriebsrentner von der doppelten Beitragspflicht befreit.

Im Gesundheitsministerium gibt es zwar noch ordnungspolitische Bedenken gegen das Modell. Doch für die Krankenkassen würde die Entlastung der Betriebsrentner so zum Nullsummenspiel. "Bei nahezu jedem Arbeitnehmer ist inzwischen angekommen, dass die Einzahlung eines Teils des Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung sich netto nicht rechnet, seit die doppelte Beitragspflicht eingeführt wurde ", sagte dazu der Rentenexperte der CDU, Peter Weiß. Es werde daher darauf ankommen, dieses Hindernis mit einer Betriebsrentenreform zu beseitigen.

Einen konkreten Zeitplan für die Reform gibt es noch nicht. Mit Entscheidungen wird erst im Frühjahr 2016 gerechnet, da ein von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble in Auftrag gegebenes Gutachten abgewartet werden soll.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte spion in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige