Bund braucht mehr Geld für Entschädigung von Sex-Straftätern
Archivmeldung vom 30.05.2011
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtBundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) braucht mehr Geld aus dem Bundeshaushalt, weil sie drei Sex- und Gewalt-Straftätern Schadensersatz zahlen muss. Wie die "Bild-Zeitung" (Montagausgabe) unter Berufung auf eine Unterlage des Finanzministeriums für den Bundestag berichtet, musste im Etat des Justizministeriums eine "überplanmäßige Ausgabe" von 128.000 Euro genehmigt werden, um die Entschädigungen auszahlen zu können. Dem Bericht zufolge heißt es in dem Papier des Finanzministeriums, die Mehrausgabe müsse zur "Erfüllung einer Rechtsverpflichtung" bewilligt werden. Dahinter verbirgt sich ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGM).
Er hatte Deutschland im Januar dazu verurteilt, drei Straftäter frei zu lassen und zu entschädigen, weil sie unrechtmäßig in Haft gehalten worden seien. Gegen sie hatten deutsche Gerichte wegen der Gefahr möglicher neuer Straftaten Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der Haft angeordnet. Um diese Täter geht es: Rüdiger K. (55): Er wurde im Mai 1993 vom Landgericht Bochum zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Vorwurf: Sexuelle Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes. Manuel M. (51): Vom Landgericht Duisburg im Juli 1991 verurteilt zu sechs Jahren Haft. Vorwürfe: Mehrfache gefährliche Körperverletzung, Nötigung, sexuelle Nötigung, gemeinschaftliche räuberische Erpressung, versuchte sexuelle Nötigung.
Martin S. (52): Er wurde im März 1985 vom Landgericht Stuttgart wegen Vergewaltigung in zwei Fällen sowie wegen Entführung, versuchter Vergewaltigung und Freiheitsberaubung, zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der EGM hatte entschieden, dass die Sicherungsverwahrung gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Verurteilten verstößt. Außerdem sei der Grundsatz keine Strafe ohne Gesetz verletzt worden, weil die angeordnete Sicherungsverwahrung bereits zuvor vom EU-Gerichtshof für nichtig erklärt worden war.
Nach dem Urteil mussten K. und M. aus der Haft entlassen werden, S. befand sich bereits in Freiheit. Zugleich muss Deutschland nach dem EGM-Urteil Schadenersatz für die längere Haft zahlen: M. erhält demnach 25.000 Euro, K. 30.000 Euro und S. sogar 70.000 Euro aus der Staatskasse. Weil dafür im Bundeshaushalt aber keine Mittel eingeplant waren, musste Finanzminister Schäuble die Ausgaben nun nachträglich als außerplanmäßige Ausgabe genehmigen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur