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CDU verlangt gesetzliche Konsequenzen aus Bamf-Skandal

Archivmeldung vom 30.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Armin Schuster (2014), Archivbild
Armin Schuster (2014), Archivbild

Foto: Martin Rulsch
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die CDU will als Konsequenz aus dem Bamf-Skandal Sicherheit und Qualität der behördlichen Abläufe auch über eine Gesetzesnovelle vorgeben. "Wir sollten die wesentlichen Qualitätskriterien für das Asylverfahren gesetzlich normieren", sagte CDU-Innenexperte Armin Schuster der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

Danach solle künftig eine positive Asylentscheidung nur noch getroffen werden können, wenn der Antrag persönlich und nicht durch Anwälte gestellt werde, die Identität und die Staatsangehörigkeit geklärt seien und eine persönliche Anhörung stattgefunden habe. Schuster will daneben Personalrotationen bei den Entscheidern vorgeben. Mehr Qualität brauche mehr Personal, aber das sei gut investiert, weil es dann geringere Fallzahlen negativer Gerichtsentscheidungen gebe, erklärte der CDU-Politiker.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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