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Haseloff wirbt für Beibehaltung von Solidaritätszuschlag

Freigeschaltet am 29.03.2025 um 06:40 durch Sanjo Babić
Steuern: Gelder die per Zwang gezahlt werden müßen und die verwendet werden können, wie immer es einer Gruppe von Politikern gefällt (Symbolbild)
Steuern: Gelder die per Zwang gezahlt werden müßen und die verwendet werden können, wie immer es einer Gruppe von Politikern gefällt (Symbolbild)

Bild: Charles Krüger (www.charleskrueger.de) / Eigenes Werk

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hat seine Partei aufgefordert, den Solidaritätszuschlag beizubehalten. "Ehe wir uns eine neue Steuer einfallen lassen, um unseren Sozialstaat zu finanzieren, sollten wir den Solidaritätszuschlag noch eine gewisse Zeit prolongieren", sagte der Regierungschef dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

"Wir müssen da pragmatisch sein", so Haseloff. "Insbesondere in dieser schwierigen Wirtschaftslage können wir es uns nicht leisten, auf Einnahmen zu verzichten."

Der Solidaritätszuschlag diente ursprünglich vor allem zur Bewältigung der Kosten für die Wiedervereinigung. Seit 2021 zahlen ihn aber nur noch Gutverdiener und Unternehmen. Die Union hatte im Wahlprogramm versprochen: "Wir schaffen den restlichen Solidaritätszuschlag ab. Er hat seine Aufgabe längst erfüllt, ist fast 35 Jahre nach der Wiedervereinigung nicht mehr zu rechtfertigen und belastet Unternehmen, Fachkräfte und Sparer."

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch eine Verfassungsbeschwerde von sechs FDP-Politikern gegen den Solidaritätszuschlag zurückgewiesen. Zur Begründung hieß es, dass eine solche Ergänzungsabgabe einen aufgabenbezogenen finanziellen Mehrbedarf des Bundes voraussetze, dieser durch den Gesetzgeber allerdings nur in seinen Grundzügen zu umreißen sei. Im Fall des Solidaritätszuschlags sei dies der wiedervereinigungsbedingte finanzielle Mehrbedarf des Bundes. Ein offensichtlicher Wegfall des Mehrbedarfs des Bundes könne auch heute noch nicht festgestellt werden, so die Karlsruher Richter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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