Niedersachsen setzt ab nächster Woche auf umfassende 2G-Regel
Archivmeldung vom 14.09.2021
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićNiedersachsen wird mit seiner nächsten Corona-Verordnung ab kommender Woche eine umfassende 2G-Regel einführen. Das hat die "Neue Osnabrücker Zeitung" (NOZ) aus Regierungskreisen erfahren.
Demnach können etwa Restaurantbetreiber, Kinos, Kultureinrichtungen, Sportveranstalter und die gesamte Veranstaltungswirtschaft künftig grundsätzlich wählen, ob sie die 3G-Regel anwenden (geimpft, genesen oder getestet) oder nur noch geimpften und genesenen Personen Zutritt gewähren. Ist Letzteres der Fall und müssen Ungeimpfte draußen bleiben, brauchen die Geimpften und Genesenen etwa bei einem Konzertbesuch keine Masken mehr zu tragen und auch keinen Abstand mehr zu halten. Ein ähnliches Verfahren wendet das Land aktuell bereits bei Diskotheken, Bars und Clubs an.
Die Möglichkeit, von 3G auf 2G zu gehen und gleichzeitig auf Abstands- und Maskenpflicht zu verzichten, soll mit der neuen Verordnung grundsätzlich allen privaten Anbietern öffentlich zugänglicher Angebote gegeben werden und nicht an bestimmte Corona-Schwellenwerte gebunden sein. Ein zwangsweiser Umstieg auf die 2G-Regel und eine Ausweitung auf den öffentlichen Sektor seien zwar nicht ausgeschlossen, aber derzeit nicht vorgesehen, hieß es.
Ausnahmen soll es nach NOZ-Informationen für Schüler geben, die ohnehin dreimal wöchentlich getestet werden. Sie sollen bis zu einem Alter von 17 Jahren auch ohne Impfung weiterhin an 2G-Veranstaltungen teilnehmen dürfen. Sonderregelungen sind ebenso vorgesehen für Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen. Diese Personengruppe darf ebenfalls nicht ausgeschlossen werden, muss aber einen negativen PCR-Test vorlegen, um trotz 2G-Regel Zutritt gewährt zu bekommen. Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen tritt am Mittwoch, 22. September, außer Kraft und wird unmittelbar durch ein überarbeitetes Regelwerk abgelöst.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)