Mayer: Bundesinnenminister Dr. Schäuble hat unsere volle Unterstützung
Archivmeldung vom 16.12.2005
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittZu den Vorschlägen des Bundesinnenministers Dr. Schäuble, die Vorbereitung terroristischer Attentate unter Strafe zu stellen und bei Großereignissen die Bundeswehr ergänzend zur Polizei mit speziellen Aufgaben zu betrauen, erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Die Vorschläge von Bundesinnenminister Dr. Schäuble finden die
volle Unterstützung der CSU-Landesgruppe.
Die Strafbarkeit von terroristischen Vorbereitungshandlungen ist
eine wichtige Maßnahme im Kampf gegen den internationalen
Terrorismus. Auch in anderen Bereichen ist es ohne rechtliche
Bedenken, Handlungen unter Strafe zu stellen, die für sich schon
gefährlich sind. Dabei muss sich die Gefahr im Einzelfall nicht
konkret ausgewirkt haben. Dies gilt beispielsweise für den
Waffenbesitz ohne Waffenschein oder den Besitz von größeren Mengen
bestimmter Drogen. Hier steht der Besitz unter Strafe. Auf die
Absicht, damit irgendwelche schädliche Handlungen zu begehen, kommt
es nicht an. Bislang ist die Strafbarkeit bei terroristischen
Vereinigungen zu eng gefasst. Warum soll nur die Mitgliedschaft bei
einer terroristischen Vereinigung strafbar sein, während bei der
Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei bereits die
Unterstützung des organisatorischen Zusammenhalts unter Strafe steht?
Warum soll die abstrakte Gefährdung des Straßenverkehrs strafbar
sein, die abstrakte Gefährdung von Menschenleben durch das Erlernen,
wie man Attentate begeht, aber nicht?
Dringend notwendig für die Durchführung von Großereignissen wie
der Fußballweltmeisterschaft ist der Einsatz aller geeigneten
Sicherheitskräfte. Es wäre nicht nachvollziehbar, wenn
Bundeswehrsoldaten für geeignete Aufgaben nicht einsetzbar sind. Die
Polizei von Ländern und Bund wird mit ihren eigentlichen Aufgaben
voll ausgelastet sein. Daher muss für den ergänzenden Einsatz der
Bundeswehr die erforderliche Grundgesetzänderung erfolgen. Dies gilt
natürlich nur in Bereichen, für die die Soldaten fachlich geeignet
sind oder ausgebildet werden können.
Quelle: Pressemitteilung CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag