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Mayer: Bundesinnenminister Dr. Schäuble hat unsere volle Unterstützung

Archivmeldung vom 16.12.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Zu den Vorschlägen des Bundesinnenministers Dr. Schäuble, die Vorbereitung terroristischer Attentate unter Strafe zu stellen und bei Großereignissen die Bundeswehr ergänzend zur Polizei mit speziellen Aufgaben zu betrauen, erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

Die Vorschläge von Bundesinnenminister Dr. Schäuble finden die volle Unterstützung der CSU-Landesgruppe.

Die Strafbarkeit von terroristischen Vorbereitungshandlungen ist eine wichtige Maßnahme im Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Auch in anderen Bereichen ist es ohne rechtliche Bedenken, Handlungen unter Strafe zu stellen, die für sich schon gefährlich sind. Dabei muss sich die Gefahr im Einzelfall nicht konkret ausgewirkt haben. Dies gilt beispielsweise für den Waffenbesitz ohne Waffenschein oder den Besitz von größeren Mengen bestimmter Drogen. Hier steht der Besitz unter Strafe. Auf die Absicht, damit irgendwelche schädliche Handlungen zu begehen, kommt es nicht an. Bislang ist die Strafbarkeit bei terroristischen Vereinigungen zu eng gefasst. Warum soll nur die Mitgliedschaft bei einer terroristischen Vereinigung strafbar sein, während bei der Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei bereits die Unterstützung des organisatorischen Zusammenhalts unter Strafe steht? Warum soll die abstrakte Gefährdung des Straßenverkehrs strafbar sein, die abstrakte Gefährdung von Menschenleben durch das Erlernen, wie man Attentate begeht, aber nicht?

Dringend notwendig für die Durchführung von Großereignissen wie der Fußballweltmeisterschaft ist der Einsatz aller geeigneten Sicherheitskräfte. Es wäre nicht nachvollziehbar, wenn Bundeswehrsoldaten für geeignete Aufgaben nicht einsetzbar sind. Die Polizei von Ländern und Bund wird mit ihren eigentlichen Aufgaben voll ausgelastet sein. Daher muss für den ergänzenden Einsatz der Bundeswehr die erforderliche Grundgesetzänderung erfolgen. Dies gilt natürlich nur in Bereichen, für die die Soldaten fachlich geeignet sind oder ausgebildet werden können.

Quelle: Pressemitteilung CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag

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