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Trotz Sterbehilfe-Urteil gibt es keine tödlichen Medikamente von Spahn und dem Bundesinstitut für Arzneimittel

Archivmeldung vom 06.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Jens Spahn (2018)
Jens Spahn (2018)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Trotz Liberalisierung der Sterbehilfe durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts weigert sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), schwerkranken Patienten den Erwerb tödlicher Medikamente zu gestatten. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage der FDP-Bundestagsabgeordneten Katrin Helling-Plahr hervor, die dem Tagesspiegel vorliegt.

"Die Auslegung des Betäubungsmittelrechts und insbesondere die Frage, ob das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte den Erwerb eines tödlich wirkenden Betäubungsmittels zum Zweck der Selbsttötung erlauben muss, war nicht Gegenstand des Verfahrens", heißt es darin.

Spahn hatte angekündigt, die Praxis nach dem Karlsruher Urteil prüfen zu wollen, hält aber nun offenbar an ihr fest. Auch das Bonner Bundesinstitut bestätigte dem Tagesspiegel auf Anfrage, dass Anträge keine Aussicht auf Erfolg hätten. Dennoch haben sich seit dem Urteil nach Angaben der Behörde weitere sechs Patienten gemeldet und um eine Erwerbserlaubnis gebeten. 24 sind in der Wartezeit verstorben.

"Die Antwort der Bundesregierung war erwartbar, ist ignorant und enttäuschend", sagte die FDP-Politikerin Helling-Plahr. Statt sich klar zur Selbstbestimmung am Lebensende, zum Recht auf Suizid und der Inanspruchnahme von Suizidbeihilfe zu bekennen, führe Spahn seine Hinhaltetaktik weiter.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)


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