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Länder planen Gesetzespaket gegen Steueroasen

Archivmeldung vom 02.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Bund und Länder sagen Steueroasen den Kampf an. In einem der "Welt" vorliegenden Berichtsentwurf für ihr am Donnerstag startendes Jahrestreffen fordern die 16 Länderfinanzminister 14 Gesetzesverschärfungen, um Steueroasen auszutrocknen und Tricksereien mit Briefkastenfirmen einen Riegel vorzuschieben. Das Bundesfinanzministerium kündigte an, die Vorschläge rasch umzusetzen.

Der Bericht sieht deutliche Gesetzesverschärfungen vor, etwa die teilweise Aufhebung des steuerlichen Bankgeheimnisses: Wenn Betriebsprüfer eine Bank kontrollieren und dabei auf verdächtige Konten stoßen, die mit der eigentlichen Prüfung nichts zu tun haben, dürfen sie diesen "Beifang" bislang nicht an Finanzämter weitergeben. Die Länder schlagen vor, den entsprechenden Paragraf zu streichen, "Kreditinstitute würden dann hinsichtlich der Gewinnung steuerlich relevanter Informationen wie andere Steuerpflichtige und Beteiligte behandelt", heißt es in dem Bericht.

Außerdem sollen Banken Finanzbehörden künftig anzeigen müssen, ob sie "Beteiligungen zu Domizilgesellschaften" an Kunden vermittelt haben. Ebenso sollen sie Kontodaten länger aufbewahren. Auch wollen die Länder mehr Transparenz bei den Eigentümern und Hintermännern von Briefkastenfirmen herstellen. Künftig sollen Steuerpflichtige dem Finanzamt mitteilen, wenn sie "Geschäftsbeziehungen zu Domizilgesellschaften" unterhalten. Wer gegen diese Mitteilungspflichten verstößt, soll künftig härter sanktioniert werden.

Die Finanzministerien empfehlen, bei "vorsätzlicher oder leichtfertiger Verletzung" den Bußgeldrahmen für "alle Fälle auf bis zu 25.000 Euro zu erhöhen". Erörtert wurde unter den Steuerexperten der Länder auch eine "verschuldensunabhängige Sanktionierung" von bis zu einer Million Euro bei verspäteter Abgabe der neuen Aufzeichnungspflichten. Diesen Vorschlag wollen die Länder vom Bundesjustizministerium prüfen lassen.

Wer trotz dieser Verschärfungen noch immer versucht, mittels Briefkastenfirmen Steuern zu hinterziehen, soll künftig härter bestraft werden. Steuerhinterziehung über verdeckte Beteiligungen oder wirtschaftliche Beziehungen zu einem Unternehmen sollen als "besonders schwere" Form des Steuerbetrugs eingestuft werden.

Ende April hatte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) nach der Veröffentlichung der Panama Papers einen Maßnahmenkatalog für die Bekämpfung von Steueroasen vorgelegt. Der nun vorliegende Bericht der Bundesländer soll die Vorschläge Schäubles und der Länder in Gesetzesform gießen. "Bund und Länder ziehen an einem Strang, um Steuerhinterziehung über Offshore-Briefkastenfirmen wirksam zu bekämpfen", sagte der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Michael Meister (CDU), der "Welt". "Das Bundesfinanzministerium wird auf dieser Grundlage zügig einen Gesetzentwurf erarbeiten."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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