Bundesrats-Angriff auf das Brief- und Postgeheimnis abwenden!
Archivmeldung vom 14.03.2019
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Freigeschaltet durch André OttDer Bundesrat will am Freitag einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen, der das Brief- und Postgeheimnis infrage stellt [1]. Die Piratenpartei warnt vor dem bisher kaum beachteten Passus, der mit dem laut Überschrift gegen "kriminelle Internet-Handelsplätze" gerichteten Gesetzentwurf nichts zu tun hat.
Nach dem Willen der Bundesratsausschüsse soll die Post künftig rückwirkend Auskunft darüber erteilen müssen, von wem Verdächtige in der Vergangenheit Postsendungen erhalten haben oder an wen sie Sendungen verschickt haben - und zwar auch ohne richterlichen Beschluss (§ 99 Abs. 2 StPO-E). Anders als bei der offenen Postbeschlagnahme sollen die Einlieferungs- und Zustellungsinformationen vom Betroffenen völlig unbemerkt eingesehen werden können.
"Die Innen- und Justizminister der Länder haben hier jedes Maß verloren und müssen gestoppt werden," kritisiert der Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl. "Der persönliche Brief- und Postverkehr wird gerade für besonders sensible Kontakte genutzt und kann Aufschluss über Krankheiten oder Sexualleben geben. Ihn geheim auszuspionieren, ist eine inakzeptable Stasi-Methode."
Aber auch im Kern des Gesetzentwurfs wollen die Innen- und Justizminister der Länder weit über ein Verbot "krimineller Handelsplätze" im Darknet hinaus gehen: Unter Strafe gestellt werden sollen alle Internet-Dienstleistungen, die auf die "Ermöglichung, Förderung oder Erleichterung" von Straftaten "ausgerichtet" sind. Wann eine solche "Ausrichtung" vorliege, solle "anhand des konkreten Einzelfalls" entschieden werden. Erfasst sein könnten auch E-Mail-Dienste, Sprachkommunikationsanbieter und Hoster. Auch Internetforen, in denen Nutzer einander beleidigen, könnten nach diesem Gesetzentwurf verboten sein.
Breyer warnt: "Dieser unausgegorene Straftatbestand droht weite Teile der Internetwirtschaft und -szene der Rechtsunsicherheit auszusetzen. Besonders Anbieter datenschutzfreundlich und anonym nutzbarer Dienste, die vor Datenklau und -missbrauch schützen, stünden mit einem Bein im Gefängnis. Angesichts der permanenten Datenskandale gehören solche Internetdienste gefördert und nicht mit Strafe bedroht."
Die PIRATEN haben eine Gegenüberstellung der geplanten Gesetzesänderungen vorgenommen [2].
Fußnoten:
[1] Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen: http://ots.de/ilphQi
[2] Gegenüberstellung: http://ots.de/WrR4QZ
Quelle: Piratenpartei Deutschland (ots)