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Maas will mehr Medienöffentlichkeit an deutschen Gerichten zulassen

Archivmeldung vom 23.03.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.03.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bundesgerichtshof: Sitzungssaal 04 der Zivilsenate, Nordgebäude
Bundesgerichtshof: Sitzungssaal 04 der Zivilsenate, Nordgebäude

Foto: ComQuat
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesjustizminister Heiko Maas will mehr Medienöffentlichkeit an deutschen Gerichten zulassen. In Zukunft soll während der Entscheidungsverkündung an Bundesgerichten, wie etwa dem Bundesgerichtshof, die TV- und Radioübertragung erlaubt sein, berichtet das "Handelsblatt" (Donnerstagsausgabe).

Demnach steht der Referentenentwurf zu Lockerung des sogenannten Gerichtsverfassungsgesetzes kurz vor der Ressortabstimmung. Der Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause ins Kabinett eingebracht werden. Der Entwurf sieht der Zeitung zufolge außerdem vor, dass für Medienvertreter künftig an den Gerichten Arbeitsräume mit Tonübertragung eingerichtet werden. So könnten sie die Gerichtsverhandlung auch bei großem Andrang mitverfolgen.

Außerdem sollen bei Prozessen von zeitgeschichtlicher Bedeutung an Landes- und Bundesgerichten für Dokumentationszwecke audiovisuelle Aufnahmen gemacht werden dürfen. Die Aufnahmen seien jedoch nicht für die Veröffentlichung oder als Beweismittel in Wiederaufnahmeverfahren bestimmt, sondern dienten lediglich wissenschaftlichen Zwecken. Die Dokumente sollen im Bundesarchiv gelagert werden.

Kritik kommt von den Präsidenten der Bundesgerichte. Mit Blick auf die absehbaren praktischen Folgen sei "von dem Vorhaben abzuraten", sagte der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts dem "Handelsblatt". Das Problem: Bei Verkündung des Urteils nach der letzten Sitzung sind die Entscheidungsgründe noch nicht ausformuliert. Daher weicht die gesprochene Entscheidung der Richter vielfach von der im Nachhinein verfassten ab. Wenn nun eine Urteilsbegründung in Ton und Bild aufgezeichnet werde, dürften sich die Richter eher zurückhalten, sagte Rennert. "Es ist daher absehbar, dass sich die Begründung künftig eher auf das beschränken wird, was ohnehin schon in der schriftlichen Pressemitteilung steht."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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