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Bundesländer interessieren sich für Vermögen auf herrenlosen Konten

Archivmeldung vom 05.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Andreas Morlok / pixelio.de
Bild: Andreas Morlok / pixelio.de

Die Bundesländer interessieren sich für das Geld, das bei Banken und Sparkassen auf herrenlosen Konten liegt. "Es kann nicht sein, dass Banken Geld bunkern, das ihnen nicht zusteht", sagte NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

"Das Geld steht den Sparern und ihren Erben zu - und wenn es keine Erben gibt, der Allgemeinheit." Schätzungen zufolge verwahren die deutschen Institute Vermögen im Wert von mehreren zig Millionen Euro, auf das auch nach vielen Jahren niemand mehr Ansprüche anmeldet - sei es, weil die Eigentümer verstorben sind und es keine Erben gibt oder weil das Sparbuch verloren ist.

Wie viele Konten es gibt, auf denen nichts eingezahlt und von denen nichts abgehoben wird, ist unklar. Der NRW-Finanzminister hat eine Länderarbeitsgruppe initiiert, die sich mit dem Thema befasst. Er würde gern ein zentrales Register für diese Konten einführen.

Wenn Banken erfahren, dass Kunden verstorben sind, könnten und sollten sie ermitteln, ob es jemanden gibt, dem das verwaltete Guthaben zusteht. Walter-Borjans kündigte an, er werde "mit den anderen Ländern darauf pochen, dass die Sparer und ihre Erben zu ihrem Recht kommen." Ist niemand zu ermitteln, dem das Geld zusteht, erbt letztlich der Staat.

Die Länder haben also auch ein eigenes Interesse, die "nachrichtenlosen Konten", so der offizielle Begriff, aufzulösen. Banken und Sparkassen wehren sich dagegen: "Das von den Länderfinanzministern beschriebene Problem existiert nicht", sagt Thorsten Höche, Chefjustiziar des Bankenverbands, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

"Wenn eine Bank den Kontakt zu ihrem Kunden verliert, dann stellt sie Nachforschungen an, um ihn zu finden. Scheitern diese Versuche, wird das Vermögen in jedem Fall erhalten", sagt Höche. Wenn der Inhaber eines Kontos aber nicht verstorben sei, dann müsse man "Versuche des Staates, Vermögen auf nachrichtenlosen Konten für sich zu vereinnahmen, an den juristischen Voraussetzungen für Enteignungen" messen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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