Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Tino Chrupalla und Alice Weidel zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Tino Chrupalla und Alice Weidel zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Archivmeldung vom 05.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
AfD-Spitzenduo Bundestagswahl 2021: Alice Weidel und Tino Chrupalla. Bild: AfD - Alternative für Deutschland Fotograf: Alternative für Deutschland
AfD-Spitzenduo Bundestagswahl 2021: Alice Weidel und Tino Chrupalla. Bild: AfD - Alternative für Deutschland Fotograf: Alternative für Deutschland

Das Bundesverfassungsgericht hat einer Klage öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten stattgegeben. Das Land Sachsen-Anhalt habe die Rundfunkfreiheit verletzt, indem es dem Staatsvertrag nicht zugestimmt habe. Somit steigt der Rundfunkbeitrag monatlich um 86 Cent auf 18,36 Euro. An dieser Entscheidung üben die beiden AfD-Spitzenkandidaten zur Bundestagswahl Kritik.

Tino Chrupalla erklärt: "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist zutiefst undemokratisch, weil es die Mitbestimmung der Länder bei der Festsetzung des Beitrages aushebelt. So wirkt die Begründung, das Land Sachsen-Anhalt habe durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Ersten Medienstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus Artikel 5 Grundgesetz verletzt, als Freifahrtschein für eine weitere Ausweitung der Ausgaben für immer neue Sender und Sendeformate des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Und die Bürger haben nicht einmal die Möglichkeit, sich gegen diese Kostenlawine zu wehren. Jeder muss zahlen.

Es ist höchste Zeit für politisches Handeln und die Umwandlung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einen 'Grundfunk'. Jeder Bürger soll frei entscheiden können, ob er das Programm ganz oder teilweise abonnieren will. Nur durch dieses freiwillige Bezahlmodell wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu einem echten Bürgerrundfunk, der ausschließlich von seinen zahlenden Zuschauern und nicht mehr von der Politik abhängig ist."

Alice Weidel ergänzt: "Die parteipolitisch bestimmten Eliten machen aus der Bundesrepublik eine Kungelrunde und hebeln dabei die Landesparlamente aus. Der Erste Senat unter Vorsitz des früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Stephan Harbarth begründet seine Entscheidung mit der Wichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Zeiten von "Filterblasen" und "Fake News". So bastelt sich das Establishment seinen eigenen Wahrheitsfunk, in dem die Untertanen unbelästigt von staatsfernen Informationen bleiben. Quasi automatisch darf sich der teuerste öffentlich-rechtliche Rundfunk der Welt dann künftig selbst das Säckel füllen. Dieser Beschluss spricht der demokratischen Willensbildung Hohn. Die AfD wird sich davon unbeeindruckt weiter in allen Parlamenten für die Abschaffung des Zwangsbeitrags einsetzen."

Quelle: AfD - Alternative für Deutschland (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte schade in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige