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FDP-Fraktion fordert weitere Schritte gegen Abmahnmissbrauch

Archivmeldung vom 24.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: flown / pixelio.de
Bild: flown / pixelio.de

Die FDP fordert Nachbesserungen bei dem von Justizministerin Katarina Barley (SPD) vorgelegten "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs". Das berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf ein Positionspapier mit dem Titel "Maßnahmen für ein lebendiges und faires Abmahnwesen". Die FDP-Fraktion hält demnach weitere Schritte für erforderlich, um missbräuchliche Abmahnungen besser zu verhindern. Der Entwurf der Regierung gehe zwar "in einigen Punkten" in die richtige Richtung, "aber noch nicht weit genug", heißt es in dem Papier.

Grundsätzlich sind Abmahnungen ein wichtiges Instrument zur außergerichtlichen Streitbeilegung bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht. Allerdings sehen sich immer mehr Selbstständige und kleine Firmen bei fehlerhaften Angaben oder Formulierungen in ihren Onlineshops oder Internetauftritten einer dubiosen "Abmahnindustrie" gegenüber. Barleys Gesetzentwurf sieht vor, dass der Abmahnende verständlich darzulegen habe, nach welchen Kriterien er seine Ansprüche geltend macht. Die FDP-Fraktion fordert, dabei noch eine Verwarnung vorzuschalten, "die den Marktteilnehmer auf seine Rechtsverletzung hinweist", heißt es in dem Papier. "Erst wenn der Verstoß nicht unverzüglich behoben wird", soll eine Abmahnung erfolgen dürfen.

Anwälte könnten so nur in "schwieriger gelagerten Fällen" beauftragt werden. "Verwarnen vor Abmahnen ist unsere Devise", sagte Roman Müller-Böhm (FDP), Obmann im Rechtsausschuss des Bundestags, dem "Handelsblatt". Die FDP lehnt es zudem ab, mögliche Vertragsstrafen bei einer Wiederholung des Verstoßes auf 1.000 Euro zu begrenzen. Eine pauschale Obergrenze "halten wir nicht für zielführend", sagte Müller-Böhm. Der Gesetzgeber müsse Kriterien für die Angemessenheit der Strafe aufstellen, die den Verstoß, den Wettbewerb und die Verbraucher mit einbeziehen. Das Justizministerium teilte auf Anfrage mit, der Gesetzentwurf werde derzeit auf Basis der eingegangenen Stellungnahmen d er Ressorts, Länder und Verbände überarbeitet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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