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Peter Boehringer: Unterlassungszusage offenbart die Politisierung des Verfassungsschutzes

Archivmeldung vom 17.06.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.06.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Peter Boehringer (2023) Bild: AfD Deutschland
Peter Boehringer (2023) Bild: AfD Deutschland

Der Verfassungsschutz bezeichnet die AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) bis auf Weiteres nicht mehr als ‚gesichert rechtsextremistische Bestrebung‘. Damit reagiert das Bundesamt für Verfassungsschutz auf ein Eilverfahren, mit dem die AfD gegen die Einstufung vorgegangen war.

Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, kommentiert: „Keine zwei Monate hat die Einstufung der Jungen Alternative als ‚gesichert rechtsextremistische Bewegung‘ gehalten, schon muss das Bundesamt für Verfassungsschutz alle derartigen Einlassungen wieder zurücknehmen und löschen.

Ein derart erratisches Verhalten ist einer Regierungsbehörde unwürdig und es offenbart, auf welch dünner Rechtsgrundlage der Verfassungsschutz mittlerweile agiert. Haldenwang kommt mit diesem Rückzieher lediglich einem Gerichtsbeschluss zuvor, der ihn ohnehin zu diesem Vorgehen gezwungen hätte. Bereits in einem früheren Verfahren war der Wiederholungstäter Haldenwang zu einem solchen Schritt verpflichtet worden. Eine abermalige gerichtliche Ohrfeige wollte er sich wohl ersparen.

Der Wiederholungsfall zeigt, dass der Verfassungsschutz ähnlich wie das Deutsche Institut für Menschenrechte als politisierte Vorfeldorganisation der etablierten Parteien agiert und hauptsächlich bestrebt ist, der AfD durch die Verbreitung von behördlich getarnten Privatmeinungen politischen Schaden zuzufügen. Anders ist dieses erneute kommunikative Fehlverhalten nicht zu erklären. Der Schaden für AfD und JA ist in jedem Fall bereits entstanden, denn die Behauptung ist in der Welt, auch wenn sie nun bis auf Weiteres nicht mehr wiederholt wird.

In der Sache ist die Frage einer Einstufung mit der gestrigen Entscheidung noch nicht entschieden. Doch dass schon die Behauptung der Existenz eines deutschen Volkes als ‚rechtsextreme Gesinnung‘ zu werten sei, muss jedem normal denkenden Menschen als absurd erscheinen. Ferner misst der sogenannte Verfassungsschutz offensichtlich mit zweierlei Maß, wenn er Kritik an staatlichem Handeln nur dann als demokratiefeindlich wertet, wenn sie von der AfD kommt. Erst kürzlich sprach der sicherlich unverdächtige Forsa-Geschäftsführer Manfred Güllner (SPD) von ‚einer Art grünen Diktatur‘, was als Debattenbeitrag vollkommen gerechtfertigt ist; und damit auch von Mitgliedern der AfD oder der JA gesagt werden dürfen muss. In einer funktionierenden Demokratie ist es die Aufgabe aller Parteien, stets vor einer Erosion der Freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu warnen. Dies ist ein Kernanliegen auch der AfD.“

Quelle: AfD Deutschland

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