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Bas erwägt Regeln gegen Rechtsextreme im Bundestag

Archivmeldung vom 12.03.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.03.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Was bedeutet ein "Kampf gegen Rechts"? Wer definiert wer rechts steht? Und rechts von wem eigentlich? Und was ist mit der Meinungsfreiheit passiert? (Symbolbild)
Was bedeutet ein "Kampf gegen Rechts"? Wer definiert wer rechts steht? Und rechts von wem eigentlich? Und was ist mit der Meinungsfreiheit passiert? (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Angesichts eines Berichts des Bayerischen Rundfunks, wonach über 100 Rechtsextreme als Mitarbeiter von AfD-Bundestagsabgeordneten tätig sein sollen, hat Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) neue gesetzliche Regelungen zum Schutz des Parlamentes vorgeschlagen.

"Wenn wir vermeiden wollen, dass Extremisten gleich welcher Couleur, die aktiv und gezielt auf die Beseitigung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung hinarbeiten, im Bundestag ein- und ausgehen, dann müssen wir aber auch über weitergehende, auch gesetzliche Regelungen nachdenken, um Schutz und Sicherheit im Inneren des Parlaments zu gewährleisten", sagte Bas dem "Tagesspiegel". 

"Wir haben hierzu bereits Überlegungen angestellt. Ich warne aber vor Hauruck-Aktionen und schlecht vorbereiteten Schnellschüssen", so die SPD-Politikerin. "Denn es geht dabei auch um mögliche Einschränkungen der freien Mandatsausübung, die von den Fraktionen mitgetragen werden müssen." Das Thema Sicherheit stehe im Deutschen Bundestag "permanent auf der Agenda", sagte Bas. "Wir sind wachsam." So habe der Bundestag in den vergangenen zwei Jahren auf ihre Initiative hin "bereits zur Erhöhung der Sicherheit in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages nach Beratungen in den zuständigen Gremien die Hausordnung und die Zugangs- und Verhaltensregeln für den Bereich der Bundestagsliegenschaften deutlich verschärft". Schon heute besäßen Straffällige kein Zugangsrecht in den Bundestag, so die Parlamentspräsidentin.

"Wer nachweislich eine Gefahr für die Sicherheit darstellt, weil er straffällig geworden ist, erhält keinen Zugang zu den Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages. Jeder Beschäftigte, der Zutritt zum Bundestag erhalten möchte, muss sich künftig einmal jährlich einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen." Außerdem werde die Arbeit der Polizei beim Deutschen Bundestag auf eine "transparentere und detaillierte Rechtsgrundlage" gestellt, kündigte Bas an. Sie habe einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeiten lassen, der sich derzeit in der parlamentarischen Beratung befinde. Mit den Vorsitzenden der sicherheitsrelevanten Ausschüsse sei sie über das Thema Sicherheit schon länger im Gespräch, sagte Bas. Ein bereits vereinbartes weiteres Treffen finde in der kommenden Woche statt. Auch die Sicherheitsbeauftragten aller Fraktionen befassten sich regelmäßig mit den aktuellen Sicherheitsfragen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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