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Luczak: Geldwäsche muss scharfes Schwert bei Bekämpfung organisierter Kriminalität bleiben

Archivmeldung vom 14.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Jan-Marco Luczak (2019)
Jan-Marco Luczak (2019)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche beschlossen. Dazu erklärt Dr. Jan-Marco Luczak, der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: "Kriminelle müssen wir dort treffen, wo es ihnen weh tut: beim Geld. Als Union haben wir daher auf die Verschärfung der strafrechtlichen Vorschriften zur Geldwäsche gedrungen."

Luczak weiter: "Uns ist wichtig, dass wir am Ende nicht nur einen zahnlosen Papiertiger ins Gesetzblatt schreiben. Die Geldwäschevorschriften müssen ein scharfes Schwert bei der Bekämpfung organisierter Kriminalität und des Terrorismus werden.

Deswegen haben wir durchgesetzt, dass die Strafbarkeit der leichtfertigen Geldwäsche nicht wie vom SPD-Justizministerium ursprünglich vorgesehen gestrichen wird. Nach dieser Regelung wird die überwiegende Anzahl der Geldwäschedelikte abgeurteilt. Wenn diese ersatzlos entfallen wäre, hätte dies eine massive Strafbarkeitslücke gerissen. Denn vorsätzliche Geldwäschetaten lassen sich in der Praxis sehr schwer nachweisen. Insbesondere der organisierten Clankriminalität hätte dies in die Hände gespielt. Das haben wir verhindert.

Dringend nachgebessert werden muss der Gesetzentwurf bei der selbstständigen Einziehung von Vermögen unbekannter Herkunft. Nach den Vorstellungen des Bundesjustizministeriums soll das künftig u.a. nur dann möglich sein, wenn ein Anfangsverdacht für eine banden- oder gewerbsmäßig begangene Vortat der Geldwäsche vorliegt. Das darf auf keinen Fall so bleiben, dann wird das Instrument seiner Wirksamkeit beraubt. Denn es ist gerade der Kern der selbständigen Einziehung, dass die Vortat nicht bekannt ist. Deswegen weiß man auch nicht, ob sie banden- oder gewerbsmäßig begangen wurde. Diesen Nachweis zu verlangen, wäre absurd und absolut kontraproduktiv."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)


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