BUND: Mehr Lärm, weniger Schutz - Fluglärmgesetz inakzeptabel
Archivmeldung vom 10.05.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittUmwelt- und Lärmschutzverbände lehnen den am 08. Mai 2006 im Bundestagsausschuss vorgestellten Entwurf für das neue Fluglärmgesetz ab. Die künftig erlaubten Grenzwerte für einen Lärmdauerschallpegel von 65 Dezibel tagsüber und 55 Dezibel nachts seien nicht geeignet, die Gesundheit von Flughafenanwohnern wirksam zu schützen.
Die Werte müssten um mindestens fünf Dezibel verringert werden. Wünschenswert
sei sogar eine Senkung um zehn Dezibel. Zudem sehe der Entwurf beim
Überschreiten der Grenzwerte lediglich passive Lärmdämpfungsmaßnahmen wie z.B. Schallschutzfenster vor. Um den Lärm aber an der
Quelle zu bekämpfen, seien aktive Schutzmaßnahmen wie Nachtflugbeschränkungen
und die Bevorzugung lärmarmer Flugzeuge erforderlich. Der Gesetzentwurf
widerspreche außerdem Plänen der EU, eine Betriebsbeschränkungsrichtlinie und
zusätzliche aktive Schutzmaßnahmen vor Fluglärm zu verabschieden.
Werner
Reh, BUND-Verkehrsexperte: „Besser kein Gesetz als dieses. Das so genannte
'Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm' verschlechtert den Schutz
der Anwohner vor Lärm. Bestehende Schutzstandards werden an einigen Flughäfen
auf ein medizinisch nicht verantwortbares Niveau abgesenkt. Wer nur die Kosten
für Lärmschutzfenster tragen will, anstatt den Lärm an der Quelle zu mindern,
kapituliert vor der Lärmbelastung durch den wachsenden Luftverkehr."
Entgegen den Ankündigungen seitens des Bundesverkehrsministeriums würden mit
der vorgeschlagenen Novelle bereits bestehende Lärmschutzgebiete im Umfeld
mehrerer Flughäfen sogar verkleinert. In Düsseldorf beispielsweise würden
Lärmschutzzonen künftig nur noch weniger als die Hälfte der jetzigen Fläche
beinhalten.
Helmut Breidenbach, Präsident der Bundesvereinigung gegen
Fluglärm: „Die Novelle genügt nicht den selbst gesetzten Ansprüchen auf einen
ausreichenden Lärmschutz. Die vorgesehenen Grenzwerte sind vor allem in der
Nacht viel zu hoch. Sie befinden sich unmittelbar an der Grenze zur
Gesundheitsgefährdung. Ein präventiver Schutz der Bevölkerung wird nicht
gewährleistet. Damit widerspricht das Gesetz in seiner derzeitigen Form dem
Vorsorgegebot.“
Hinzu komme, dass die Gesetzesnovelle bei Neu- und
Ausbauvorhaben von Flughäfen das zeitliche Strecken von Schallschutzmaßnahmen
bis ins Jahr 2018 vorsehe. Damit würden Betroffene über einen Zeitraum von bis
zu 12 Jahren unzumutbarem Fluglärm ausgesetzt. Dies lege den Verdacht nahe, dass
Großprojekte wie der Ausbau des Frankfurter Flughafens oder des Großflughafens
Berlin-Brandenburg ohne den notwendigen Lärmschutz realisiert werden sollen.
Durch das vorgesehene Verkleinern der Schutzzonen und viele Ausnahmeregeln
wachse auch die Gefahr, dass Siedlungsgebiete sehr dicht an Flughäfen
heranrücken würden.
Quelle: Pressemitteilung Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)