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Staatsrechtler: Brandner-Abwahl als Rechtsausschuss-Chef möglich

Archivmeldung vom 04.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Anwalt
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Bild: stv-usf.ch

Der Göttinger Staatsrechtler Hans Michael Heinig hält es für möglich, den AfD-Politiker Stephan Brandner als Vorsitzenden des Bundestagsrechtsausschusses abzuwählen. Die Geschäftsordnung des Bundestages räume der Fraktion der AfD zwar das Recht ein, Ausschussvorsitzende zu stellen: "Sie garantiert der Fraktion aber nicht das alleinige Bestimmungsrecht darüber, wer konkret ein solches Amt dann wahrnimmt", sagte Heinig dem "Handelsblatt".

Heinig weiter: "Zumindest um die Funktionsfähigkeit der Ausschussarbeit und des Bundestages zu sichern, muss eine Abwahl im Grundsatz möglich sein." Üblicherweise würden die Ausschussvorsitzenden einvernehmlich bestellt, so Heinig. Doch: "Das war bei Herrn Brandner anders." Gegen seine Person seien im Rechtsausschuss Bedenken erhoben worden, sodass eine Wahl erforderlich war. Ende Januar 2018 unterstützten ihn im Ausschuss 19 Abgeordnete, zwölf stimmten gegen ihn und zwölf enthielten sich. "Zum demokratischen Besetzungsmodus einer Wahl gehört im Prinzip auch die Möglichkeit einer Abwahl", sagte Heinig.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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