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Kirchhof fordert Modernisierung der Finanzverfassung

Archivmeldung vom 09.01.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.01.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Ferdinand Kirchhof fordert in der F.A.Z. (Freitagsausgabe), dass die große Koalition die Finanzverfassung modernisiert. Erforderlich sei, dass alle Einnahmen und Ausgaben des Staates erfasst seien. Eine Verfassung ausschließlich für Steuern reiche nicht mehr aus, so Kirchhof in der F.A.Z.

Auch "andere Finanzquellen wie Gebühren, Beiträge und Sonderabgaben" müssten erfasst werden. Den Weg zum "Abgabestaat" habe man längst angetreten. Für besonders dringlich hält Kirchhof eine Reform des Länderfinanzausgleichs. "Das System ist im Ergebnis nicht mehr zu rechtfertigen", schreibt Kirchhof, da die Finanzen der Länder ohne Rücksicht auf Wirtschaftspolitik und wirkliche Bedürfnisse nivelliert würden.

Kirchhof plädiert daher für eine "radikale Rückführung des Finanzausgleichs auf sein Ziel der bündischen Solidarität". Er solle jedem Land eine finanzielle Ausstattung garantieren, mit der es seine demokratischen, rechts- und sozialstaatlichen Grundfunktionen erfüllen kann.

Kirchhof schlägt in der F.A.Z. folgendes Verteilungssystem vor: Bundesweit sollte pro Einwohner (eventuell für prekäre Länder zusätzlich nach ihrer Fläche) ein fest bezifferter Betrag festgelegt werden, den jedes Land dafür unbedingt benötigt. Liegen die Einnahmen eines Landes darunter, soll der Bund die nach Ansicht Kirchhofs bis zur Höhe des Fehlbetrags ergänzen; zusätzliche, autonomiegefährdende Zuweisungen seien ausgeschlossen. Der "horizontale Länderfinanzausgleich (...) könnte ersatzlos gestrichen werden."

Kirchhof plädiert in der F.A.Z. zudem für eine Verschiebung der Kostenlast auf die Legislative. Nach derzeitigem Recht tragen Bund und Länder jeweils die Kosten für die Aufgaben, die sie verwalten. Folge sei jedoch, dass der Bund die Aufwendungen bestimmen kann und die Länder dafür bezahlten, was zu einer "chronischen Unterfinanzierung" von Ländern und Kommunen führe. Nach dem Prinzip der Gesetzeskausalität sollte vielmehr der Bund den Ländern und Kommunen die Kosten ihrer Verwaltung erstatten. Außerdem sollte sich der Verfassungsgeber nach Ansicht von Kirchhof mit der Frage der "Kreditbremse" befassen. Er fordert ein striktes Kreditverbot. Ein jährlich zu erwartender Sonderbedarf wäre dann in einem Reservefonds versicherungsmäßig abzudecken.

Kirchhof schreibt in der F.A.Z., "in dringenden Fällen" könne ausnahmsweise ein Kredit möglich sein, allerdings nur mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament, "so, dass die Regierung die Opposition mit ins Boot nehmen muss", oder mit einem obligatorischen Referendum des Volks.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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