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Frauen Union will Steuerklasse 5 zur Ausnahme machen

Archivmeldung vom 26.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Annette Widmann-Mauz (2013)
Annette Widmann-Mauz (2013)

Foto: Laurence Chaperon
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Frauen Union will die Steuerklasse 5 weitgehend abschaffen. "Die Vorteile des Ehegattensplittings sollen bei beiden ankommen. Deshalb wollen wir, dass die Steuerklasse 5 künftig nur noch die Ausnahme ist", sagte die Vorsitzende der Frauen Union, Annette Widmann-Mauz der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post". Bislang nutzten weniger als ein Prozent der Eheleute die Möglichkeit, sich in der Steuerklasse 4 über die monatliche Gehaltsabrechnung auch direkt den Steuervorteil des Ehegattensplittings zu sichern.

Der Frauen Union schwebt vor, dass künftig Eheleute, die gemeinsam veranlagt und beide erwerbstätig sind, grundsätzlich die Steuerklasse 4 nutzen sollen. Damit der Splitting-Vorteil direkt wirksam wird, müssen sie allerdings beide dem jeweiligen Arbeitgeber mitteilen, was der andere verdient.

Dies könnte für manche Ehepaare eine Hürde sein, sich für Steuerklasse 4 zu entscheiden. Widmann-Mauz betont: "Wenn Eheleute dem Arbeitgeber nicht kommunizieren wollen, was der jeweils andere verdient, dann sollen sie weiterhin die Steuerklasse 5 wählen können."

Typischerweise haben meistens die Ehefrauen die Steuerklasse 5, während die Männer die 3 haben. Das führt bei den Frauen zu verzerrend niedrigen Netto-Gehältern, da sie durch die gemeinsame Besteuerung einen höheren Steuersatz zahlen, als es für ihr Gehalt angemessen wäre.

Bei den Frauen führt das dann oft zum Eindruck: Es lohnt sich nicht, dass ich arbeite. Nachteile gibt es auch beim Arbeitslosengeld, beim Elterngeld und anderen Leistungen des Staates. Denn diese berechnen sich nach dem Netto-Einkommen.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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