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Tillmann/Güntzler: Keine höheren Belastungen durch Neuregelung der Grundsteuer

Archivmeldung vom 09.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Esther Stosch / pixelio.de
Bild: Esther Stosch / pixelio.de

Am morgigen Dienstag fällt das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur Einheitsbewertung bei der Grundsteuer. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Fritz Güntzler: "Bei der Grundsteuerreform handelt es sich um eine der wichtigsten steuerlichen Gesetzgebungsvorhaben der kommenden Jahre. Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer die bedeutendste Einnahmequelle der Kommunen."

Güntzler weiter: "Das Bundesverfassungsgericht wird in seiner Urteilsverkündung Leitplanken aufstellen, die der Gesetzgeber bei einer Neuregelung zu berücksichtigen haben wird. Besonders spannend ist die Frage, wie lang die durch das Gericht gesetzte Übergangsfrist sein wird. Insbesondere auch hiervon wird abhängen, ob der Bundesratsentwurf, dessen Umsetzung rund 10 Jahre ab Verabschiedung dauern würde, überhaupt als Verhandlungsgrundlage dienen kann, oder ob es zu einem schnellen und einfachen Berechnungsverfahren für die Grundsteuer kommen muss.

Grundlage aller Überlegungen muss sein, dass es zu keiner weiteren Verteuerung des Wohnens aufgrund eines dynamischen Anstiegs der Nebenkosten durch die Grundsteuer kommen darf. Belastungssteigerungen um bis das 40-fache - wie erste Verbände in Bezug auf den seit anderthalb Jahren vorliegenden Bundesratsentwurf prognostizieren - sind nicht hinnehmbar und stehen dem Ziel entgegen, bezahlbares Wohnen in Innenstädten auch künftig zu ermöglichen.

Erinnert sei daran, dass die Finanzministerkonferenz schon 2010 einstimmig beschlossen hat, dass Einnahmeerhöhungen bei einer Grundsteuerreform nicht beabsichtigt sind. Das bleibt unser Ziel."

Hintergrund: Die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann wird an der Urteilsverkündung in Karlsruhe teilnehmen. Gern steht sie im Anschluss an die Urteilsverkündung für Fragen zur Verfügung.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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