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SPD will Netzwerkdurchsetzungsgesetz nicht aufweichen

Archivmeldung vom 06.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Staatliche Zensur zu deinem Schutz?
Staatliche Zensur zu deinem Schutz?

Bild: Der Überwachungsbürger / Eigenes Werk

Die SPD lehnt eine Aufweichung der Lösch-Vorschriften im Gesetz gegen unliebsame Kommentare (Netzwerkdurchsetzungsgesetz; kurz: NetzDG) strikt ab. "Sollten die Beschwerden stark steigen oder die gesetzlichen Löschfristen nicht eingehalten werden, kann die Konsequenz nicht die Lockerung der rechtlichen Vorgaben für die Anbieter, die Milliardengewinne machen, sein", sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, dem "Handelsblatt".

Vielmehr müssten die Plattformen dann ihre Anstrengungen verstärken, um den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen. Die Grünen plädieren dagegen für eine grundlegende Überarbeitung des NetzDG. "Das Gesetz wurde in einem Hauruck-Verfahren durch das Parlament gepeitscht", sagte die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast dem "Handelsblatt". Alle Vorschriften müssten daher "evaluiert und gegebenenfalls verbessert werden". Ähnlich äußerte sich der Digitalexperte der Grünen-Bundestagsfraktion, Dieter Janecek.

"Statt bloßer Zielvorgaben, die Overblocking Tür und Tor öffnen, muss eine sorgfältige rechtliche Prüfung über die konkrete Ausgestaltung der Verfahrensregeln gewährleistet werden", sagte Janecek dem "Handelsblatt". Unternehmen müssten wissen, nach welchen Vorgaben sie vorzugehen haben. Außerdem müssten sie die betroffenen Nutzer in die Prozesse miteinbeziehen und effektiv mit Strafverfolgungsbehörden und Gerichten kooperieren. "Das Netz darf weder ein straffreier Raum sein, noch sollten darin Unternehmen die Maßstäbe an eine rechtliche Prüfung bestimmen", betonte der Grünen-Politiker.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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