Gericht lässt Einstufung von AfD Sachsen als rechtsextrem zu
Das Landesamt für Verfassungsschutz darf den Landesverband Sachsen der Partei Alternative für Deutschland (AfD) als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen. Dies hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht am Dienstag entschieden und damit die Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden zurückgewiesen. Der Beschluss ist unanfechtbar, wie das Gericht mitteilte.
In ihrem Urteil führten die Richter aus, dass der AfD-Landesverband die
Auslegung des Begriffs der Bestrebungen gegen die freiheitlich
demokratische Grundordnung durch das Verwaltungsgericht nicht
fristgerecht angegriffen hat. Dasselbe gilt für die Begriffe der Würde
des Menschen und den Begriff des Demokratieprinzips als konstitutiven
Bestandteil der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Außerdem seien
die "vielfach in wörtlicher Rede und unter Abbildung von Screenshots
dargestellten Tatsachen" mit den Einwendungen des Landesverbands "nicht
widerlegt oder in Frage gestellt worden", so die Oberverwaltungsrichter.
Auch
die Frage, wie viele Sympathisanten dem sogenannten "Flügels" aus den
Reihen des Landesverbandes angehörten, sei nicht von Bedeutung
angesichts der Tatsache, dass sich die beim Landesverband "maßgeblichen
Sympathisanten mit dem Gedankengut des sogenannten Flügels dauerhaft
solidarisch zeigen", so das Urteil. Angesichts der "vielfältigen
sonstigen Feststellungen des Verwaltungsgerichts" sei es "unerheblich,
wieviel Gedankengut von Sympathisanten des sogenannten Flügels im AfD
Landesvorstand Sachsen verankert ist", hieß es weiter.
"Denn die
Auswertung der vielen sonstigen, vom Antragsteller nicht wirksam in
Frage gestellten Tatsachen" lasse "ohne weiteres" die Einschätzung des
Landesverfassungsschutzes zu, "ohne dass es darauf ankäme, inwieweit die
Sympathisanten des sogenannten Flügels auch die politische Ausrichtung
des Antragstellers prägend beeinflussen", so die Richter.
Quelle: dts Nachrichtenagentur