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Bundesregierung will "Deepfakes" bekämpfen

Archivmeldung vom 18.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Staatliche Zensur zu deinem Schutz? Merkwürdigerweise gibt es kaum Beschwerden dagegen. Auch Zensiert? Wer soll das jetzt noch wissen können?
Staatliche Zensur zu deinem Schutz? Merkwürdigerweise gibt es kaum Beschwerden dagegen. Auch Zensiert? Wer soll das jetzt noch wissen können?

Bild: Der Überwachungsbürger / Eigenes Werk

Die Bundesregierung wappnet sich für den Kampf gegen "Deepfakes", also mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) generierte, täuschend echt wirkende Videos und Audiobotschaften. Dass "mittels Deepfakes erzeugte Falschinformationen zur Beeinflussung der Öffentlichkeit" verbreitet werden, sei "grundsätzlich nicht auszuschließen", teilte das Innenministerium auf eine Anfrage des "Handelsblatts" mit.

Darum bereiteten sich die Behörden vor: "Zur Erkennung beziehungsweise Bekämpfung von Kriminalität im Cyberraum unter Nutzung neuer technologischer Methoden" seien die Sicherheitsorgane des Bundes "fortwährend bestrebt, ihre eigenen Analyse-, Ermittlungs- und Strafverfolgungsfähigkeiten weiterzuentwickeln". KI-Methoden könnten "auch herangezogen werden, um eine Erkennung sogenannter Deepfakes gezielt zu unterstützen". Eine Antwort von Innenstaatssekretär Klaus Vitt auf eine schriftliche Frage des FDP-Abgeordneten Konstantin Kuhle weckt allerdings Zweifel daran, dass die Bundesregierung wirklich in der Lage wäre, "Deepfakes" zu identifizieren.

"Ansätze aus Wissenschaft und Forschung zur Erkennung von sogenannten Deepfakes sind den Sicherheitsbehörden des Bundes bekannt, hierbei handelt es sich aber im Wesentlichen um Grundlagenforschung", heißt es in dem Schreiben, über welches das "Handelsblatt" berichtet. Nähere Angaben zu ihrem forensischen Instrumentarium will die Bundesregierung nicht machen: Das "Staatswohl" stünde der Offenlegung "polizeilicher und nachrichtendienstlicher Vorgehensweisen zur Gefahrenabwehr" entgegen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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