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Belgisches Sterbehilfegesetz stößt auf Kritik in der Union

Archivmeldung vom 14.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Michael Brand (2013)
Michael Brand (2013)

Foto: Tobias Koch
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das belgische Gesetz zur Legalisierung der Tötung auf Verlangen und der Suizid-Beihilfe bei Kindern und Jugendlichen stößt auf scharfe Kritik in der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag: "Eine Gesellschaft, die im Ergebnis das Töten sogar der eigenen Kinder legalisiert, hätte Bankrott erklärt und wäre auf der kippenden Bahn, weil messbar der Wert des Lebens herunter geschraubt wird und an die Stelle von Ausdauer, Mitleiden und Hilfe die Kapitulation und der Tod treten", sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Brand der "Welt".

Brand koordiniert in der Unionsfraktion die Diskussion über ein Sterbehilfe-Verbot in Deutschland. "Wenn Menschen", so Brand, "die Lösung zunehmend in der Kapitulation sähen und statt menschlicher Hilfe die technische Assistenz zum Suizid setzen, dann ginge es an den Kern der Menschlichkeit an sich."

Die Debatte "um die Abwertung des Lebens und die Aufwertung von Tötung, hier im Namen der Selbstbestimmung sogar kleiner, unter gewaltigem Druck stehender Kinder", lasse ihn, so Brand, "grausen in Erwartung der nächsten Schritte, die da kommen für Ältere, zur Last fallende und schwer depressive Menschen". Er hoffe daher, dass es nach der belgischen Parlamentsentscheidung "einen Aufschrei der Menschlichkeit und keine kalte Kenntnisnahme dieser belgischen Besonderheiten" gebe. Deutschland habe "eine ganz sicher besondere Verantwortung, solch unverantwortlichen Entscheidungen entgegen zu treten."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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