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Strafgesetze gelten auch für Freinachtstreiche

Archivmeldung vom 29.04.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.04.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Joachim Herrmann Bild: bayern.de
Joachim Herrmann Bild: bayern.de

Innenminister Joachim Herrmann: "Strafgesetze gelten auch für Freinachtstreiche" Innenminister Joachim Herrmann: "Wir haben nichts gegen nette Streiche, die keinem schaden." Er warnt jedoch davor, in der so genannten Freinacht vom 30. April auf den 1. Mai über die Stränge zu schlagen und damit Straftaten zu begehen.

Herrmann: "Diese Nacht ist kein Freibrief für Straftaten. Ich appelliere auch an die Eltern, ihren Kindern deutlich zu machen, wo die Grenzen liegen. Derjenige, der fremdes Eigentum beschädigt, macht sich strafbar und ist schadensersatzpflichtig. Gerade das Sprengen von Briefkästen, das Anzünden von Mülltonnen oder das Abheben von Kanaldeckeln kann üble Folgen haben und sogar Menschenleben gefährden. Das hat mit Brauchtum oder Tradition nichts zu tun. Die bayerische Polizei wird in dieser Nacht verstärkt kontrollieren und auf solchen Unfug achten."

Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern

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