BfDI sieht Fortschritte bei digitaler Gesundheit und KI-Verordnung
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat im vergangenen Jahr deutliche Fortschritte im Bereich der digitalen Gesundheit wahrgenommen. Das teilte sie am Donnerstag in Berlin bei der Vorstellung ihres 33. Tätigkeitsberichts mit.
Beim bevorstehenden bundesweiten Rollout der elektronischen
Patientenakte (ePA) betonte die Beauftragte die Wichtigkeit von
Transparenz und Wahlfreiheit. Ihr Ziel sei es, dass niemand die ePA
aufgrund mangelnder Information nutze oder ablehne.
Zudem sei
erreicht worden, dass Versicherte ihren Widerspruch über alle
Kommunikationskanäle einreichen könnten und Krankenkassen ihre
Informationspflichten erfüllten. Auch beim Forschungsdatenzentrum könnte
die Einhaltung der Grundsätze der Vertraulichkeit und Datenminimierung
sichergestellt werden.
Eine Herausforderung für das kommende Jahr
sei es, das Zusammenspiel von KI-Verordnung und Datenschutzrecht zu
orchestrieren. Die BfDI will grundrechtskonformes KI-Training und
-Entwicklung in Europa ermöglichen. Alle, die sich an europäisches Recht
halten wollten, sollten die notwendige Beratung erhalten, um
KI-Projekte zu verwirklichen. Das europäische Datenschutzrecht stehe dem
nicht entgegen. Eine KI, die rechtswidrig mit Daten trainiert wurde,
könne unter bestimmten Voraussetzungen rechtskonform genutzt werden,
wobei der Anwender nicht automatisch für die Trainingsphase
verantwortlich sei.
Quelle: dts Nachrichtenagentur