Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik "Ampel" muss bei Expertenanhörung heftige Kritik anhören

"Ampel" muss bei Expertenanhörung heftige Kritik anhören

Archivmeldung vom 15.11.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.11.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Warnen, kritisieren und Fingerzeig (Symbolbild)
Warnen, kritisieren und Fingerzeig (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die "Ampel"-Parteien SPD, Grüne und FDP haben sich bei einer Expertenanhörung im Bundestags-Hauptausschuss am Montag heftige Kritik für ihre geplante Corona-Strategie anhören müssen. Fast alle eingeladenen Fachverbände hatten am vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) oder am angekündigten Auslaufenlassen der "Epidemischen Notlage" am 25. November etwas zu meckern.

So sprach die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) von einer beunruhigenden Dynamik des Infektionsgeschehens und hielt es für zwingend nötig, die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite beizubehalten. Die Intensivmediziner forderten ferner Kontaktbeschränkungen, insbesondere Veranstaltungen betreffend, sowie eine Testpflicht in Kliniken und Pflegeheimen für Mitarbeiter und Besucher, auch wenn sie geimpft oder genesen sind.

Der Deutsche Landkreistag warnte, die Dynamik des Infektionsgeschehens habe sich in einer in diesem Ausmaß nicht vorhersehbaren Weise beschleunigt. Sollte tatsächlich auf die Feststellung der epidemischen Notlage verzichtet werden, wäre es zwingend geboten, dass der Bund den Ländern die Möglichkeit gebe, jene Schutzvorkehrungen anzuordnen, die für eine wirksame Eindämmung des Virus erforderlich seien. Der Landkreistag schlug vor, den Paragrafen 28a IfSG unverändert zu lassen und die als Ersatz vorgesehenen Regelungen neu mit aufzunehmen. Bedenken gegen den Gesetzentwurf brachte auch der Bundesverband der Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) vor. Ohne die Feststellung der epidemischen Notlage nach Paragraf 5 IfSG seien die Auswirkungen der Pandemie nicht zu beherrschen, da in der geplanten Neufassung des Paragrafen 28a Absatz 7 keine wirksamen Vorkehrungen zur Erreichung von Kontaktbeschränkungen mehr aufgeführt seien. Somit stünde dem bisher ungebremsten Verlauf der Pandemie in diesem Winter kein wirksames Instrumentarium mehr entgegen.

Der Deutsche Pflegerat (DPR) argumentierte, in einigen Bundesländern sei das Gesundheitswesen bereits überlastet. Daher sollte das Parlament die Feststellung der epidemischen Notlage nicht ohne Not auflaufen lassen. Abzuwägen sei auch, ob es einen bundeseinheitlichen Fahrplan geben solle oder ob die Entscheidungen der Länder und gegebenenfalls der Einrichtungen flexibel getroffen werden könnten. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) würdigte die geplante Fortführung der sozialen Schutzschirme, die sich in der Pandemie bewährt hätten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gab zu Bedenken, es sei offen, nach welchen Parametern künftig auf Landesebene die infektionsschutzrechtlich vorausgesetzte Gefährdungslage festgestellt werden solle. Je nach Pandemiegeschehen könnten in den Ländern Vorkehrungen nötig sein, die über den geplanten Katalog in Paragraf 28a IfSG Absatz 7 hinausgingen. Daher müsse die entsprechende Kompetenz der Länder erhalten bleiben. Der DGB lehnte überdies eine Auskunftspflicht über den Corona-Impfstatus von Beschäftigten gegenüber Arbeitgebern ab. Der Arbeitgeberverband BDA erklärte, um den Infektionsschutz in Betrieben zu stärken und Schutzkonzepte sinnvoll anzupassen, sei ein Fragerecht nach dem Impf- oder Teststatus des Arbeitnehmers unverzichtbar.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßte die geplante finanzielle Entlastung von Kliniken durch einen Versorgungsaufschlag. Allerdings litten alle Krankenhäuser unter dem Rückgang der Regelversorgung und Erlöseinbrüchen. Daher sollten auch alle Krankenhäuser den finanziellen Rettungsschirm in Anspruch nehmen können. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) erklärte, angesichts der sich zuspitzenden Lage auf den Intensivstationen und schleppend anlaufenden Drittimpfungen (Booster) gehe von der geplanten Änderung des IfSG und dem Gesetzentwurf insgesamt ein falsches Signal aus. Zum jetzigen Zeitpunkt sei die Entscheidung, den Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, auch anlässlich der geplanten Aufhebung der epidemischen Notlage unverständlich, zumal die Folgeregelungen eine geringere Eingriffstiefe hätten.

Viele der finanziellen Entlastungs- und Unterstützungsleistungen seien wichtig und richtig. Es sei jedoch nicht der richtige Zeitpunkt, um über Folgeregelungen nachzudenken. Gerade die wirkungsvollsten Schutzvorkehrungen knüpften an die epidemische Notlage an. Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt sprach trotzdem nach der Sitzung von "Rückenwind" für das Vorhaben der Ampel. Marco Buschmann, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, verteidigte die geplanten Maßnahmen und sagte, "gewisse Kontaktbeschränkungen" und Personenobergrenzen seien nachträglich nun noch in den Gesetzentwurf aufgenommen worden. Beschlossen werden soll er am Donnerstag im Parlament.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte zinnen in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige