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Alle Bundestags-Abgeordneten sollen künftig Verfassungsrichter wählen

Archivmeldung vom 24.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: lillysmum / pixelio.de
Bild: lillysmum / pixelio.de

Die Richter am Bundesverfassungsgericht sollen nach dem Willen der schwarz-roten Regierungskoalition künftig direkt vom Bundestag gewählt werden. Darauf hätten sich Unions-Fraktionschef Volker Kauder und dessen SPD-Kollege Thomas Oppermann in der vergangenen Woche verständigt, heißt es laut dem Nachrichten-Magazin "Der Spiegel" in der Spitze der Großen Koalition.

Mit der Gesetzesänderung wollen Union und SPD dem Vorwurf begegnen, dass die höchsten deutschen Richter in einer Art Geheimgremium ausgekungelt werden. Zudem kritisieren namhafte Juristen, die bisherige Praxis verstoße gegen das Grundgesetz. In Artikel 94 heißt es, dass die Richter am Verfassungsgericht je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt werden. Im Bundestag entscheidet aber bisher nicht das Plenum, sondern ein Wahlausschuss, dem lediglich zwölf Abgeordnete angehören.

Dieses Verfahren kritisierte auch Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle in einem Grundgesetz-Kommentar: "Von nicht unerheblichen Teilen der Literatur wird diese Regelung zu Recht für verfassungswidrig gehalten."

Nach den Plänen der Großen Koalition soll künftig der Wahlausschuss lediglich einen Vorschlag zur Wahl eines Richters abgeben. Die Entscheidung trifft dann das Plenum. Um die Kandidaten nicht durch parteipolitisch motivierte Personaldebatten zu beschädigen, soll auf eine Aussprache im Bundestag verzichtet werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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