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"Steuerfreie Einmalzahlung" darf laut Entwurf auch verteilt werden

Archivmeldung vom 26.09.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.09.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Michael Staudinger / pixelio.de
Bild: Michael Staudinger / pixelio.de

Die von der Ampel-Regierung ins Spiel gebrachte steuerfreie "Einmalzahlung" in Höhe von 3.000 Euro durch Arbeitgeber wird offenbar auch auf mehrere Zahlungen verteilt werden können. Laut eines Entwurfs zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, der der dts Nachrichtenagentur vorliegt, soll die gesetzliche Grundlage nur aus einem einzigen Satz bestehen, der Arbeitgebern in jeder Hinsicht viel Flexibilität gibt.

Demnach wird §3, der steuerfreie Einnahmen definiert, erweitert um Absatz 11c mit dem Wortlaut: "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom (einsetzen: Datum des auf den Tag nach der Verkündung des vorliegenden Änderungsgesetzes folgenden Tages) bis zum 31. Dezember 2024 in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Leistungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise bis zu einem Betrag von 3 000 Euro".

In der Begründung nennt der Entwurf die Maßnahme "Inflationsausgleichsprämie" und verweist ausdrücklich darauf, dass die Regelung "vergleichbar" mit dem steuerfreien Corona-Zuschuss sein soll.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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