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Länder gegen Seehofers Plan zur Ausweitung der Abschiebehaft

Archivmeldung vom 12.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Torsten Bogdenand / pixelio.de
Bild: Torsten Bogdenand / pixelio.de

Der Plan von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), abgelehnte Asylbewerber vor ihrer Abschiebung übergangsweise auch in normalen Gefängnissen unterzubringen, trifft auf den erbitterten Widerstand der Länder. Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums verstoße gegen Europarecht, heißt es in einem an diesem Freitag gefassten Beschluss des Strafvollzugsausschusses der Länder, über den das "Handelsblatt" berichtet.

Seehofer will mit seiner Reform unter anderem das Problem angehen, dass viele Abschiebungen daran scheitern, dass die betreffenden Personen kurzfristig untertauchen. Dafür will der Innenminister die Abschiebehaft ausweiten. Weil es derzeit zu wenig Plätze dafür gibt, will er auf Zellen in Justizvollzugsanstalten zurückgreifen, bis die Kapazität der Abschiebehaft vergrößert wurden. Nach den Plänen des Bundesinnenministers soll sich das Bundeskabinett am Mittwoch mit dem Gesetzentwurf befassen. Seehofers Vorhaben "würde den Justizvollzug in einer nicht vertretbaren Weise belasten", argumentieren Vertreter der Landesjustizministerien.

14 Länder stimmten dem gemeinsamen Beschluss zu. Das CDU-regierte Sachsen enthielt sich, das CSU-regierte Bayern nahm an der Beratung nicht teil. Der gemeinsame Vollzug von Abschiebungshaft und Strafhaft in einer Einrichtung wäre "im höchsten Maße problematisch und systemwidrig", schreiben die Fachbeamten der Landesjustizministerien weiter. "Die originären Aufgaben des Justizvollzuges, die Umsetzung des verfassungsrechtlichen Resozialisierungsgebotes und der Sicherungsauftrag gegenüber der Allgemeinheit wären ernsthaft gefährdet", heißt es in dem Beschluss. Die Justizminister der Länder rufen daher Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) auf, "sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren für das europäische Trennungsgebot" von Straf- und Asylrecht einzusetzen. Darauf dringt auch die SPD-Bundestagsfraktion. "Gefängnisse sind für Straftäter da", sagte Lars Castellucci (SPD), Sprecher für Migrationspolitik, dem "Handelsblatt". Einen Asylantrag zu stellen, sei "keine Straftat."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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