Wie 2013: Verfassungsrechtler kritisieren SPD-Mitgliedervotum
Archivmeldung vom 01.02.2018
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Freigeschaltet durch André OttWie schon 2013 provoziert der anstehende SPD-Mitgliederentscheid wieder Kritik von Verfassungsrechtlern. "Die politischen Parteien haben nach dem Grundgesetz sicher eine herausragende Stellung im politischen System der Bundesrepublik, aber sie sind es nicht, die nach den Regeln des Grundgesetzes den Bundeskanzler wählen und über die Gesetze beschließen", schreibt der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, in einem Gastbeitrag für das "Redaktionsnetzwerk Deutschland".
Verhandlungen und Absprachen über die Regierungsbildung, das Regierungsprogramm sowie die zukünftige Gesetzgebung müssten von den Fraktionen, die aus den gewählten Abgeordneten bestehen, geführt und getroffen werden, nicht aber von den politischen Parteien. "Mitgliederentscheide über die Bildung der Bundesregierung, über das künftige Regierungsprogramm und die Gesetzgebung in der neuen Legislaturperiode hebeln stückweit diese grundgesetzlichen Regeln des parlamentarischen Systems faktisch aus", erklärte Papier, der von 2002 bis 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe war.
2013 hatte es schonmal eine ähnliche Debatte gegeben. Damals wie heute hatte unter anderem der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart den SPD-Mitgliederentscheid über den schwarz-roten Koalitionsvertrag als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar bezeichnet. Diese Position hatte unter anderem dem legendären Interview von ZDF-Moderatorin Marietta Slomka mit dem damaligen SPD-Chef Sigmar Gabriel Zündstoff geliefert, das schließlich in einem Streitgespräch endete und heute Mediengeschichte ist.
Quelle: dts Nachrichtenagentur