Tillmann/Klöckner: Prüfenden Dritten bei Corona-Schlussabrechnungen helfen
Archivmeldung vom 21.02.2024
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Freigeschaltet durch Mary SmithAktuell fordern die Präsidenten aller 21 Steuerberaterkammern die Bundesregierung auf, den Prüfprozess der Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen zu vereinfachen. Dazu erklären unsere finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und die wirtschaftspolitische Sprecherin, Julia Klöckner:
Antje Tillmann: "Seit Jahresanfang fordern die Bewilligungsstellen der Länder in immer neuen Schreiben ausführliche Belegnachweise zu Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen. Dies verzögert die Abarbeitung der noch offenen Schlussabrechnungen in den Kanzleien der prüfenden Dritten erheblich, obwohl es die Abgabefrist bis zum 31. März 2024 zu halten gilt. Dabei sind die Bewilligungsstellen der Länder schon heute nicht in der Lage, die eingereichten Schlussabrechnung abzuarbeiten. Von den seit Mai 2022 eingereichten fast 400.000 Schlussabrechnungen sind nach unserer Kenntnis bundesweit nur rund 15 Prozent, ca. 60.000 Fälle beschieden. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, die Abgabefrist für die verbliebenen Schlussabrechnungen vom 31. März 2024 auf den 31. Dezember 2024 zu verlängern. So würde sie Planungssicherheit für Unternehmen, prüfende Dritte und Bewilligungsstellen schaffen."
Julia Klöckner: "Der derzeit praktizierte Prüfungsansatz ist nicht zweckmäßig. Er führt dazu, dass die Bewilligungsstellen der Länder die Corona-Schlussprüfungen voraussichtlich bis 2027 prüfen werden. Auch auf Seiten der prüfenden Dritten führt der geltende Prüfungsansatz zu unverhältnismäßigen Mehrbelastungen. So werden selbst bei kleinen Förderbeträgen zum Teil sämtliche Belege, auch die bereits bei Antragstellung eingereichten Belege, angefordert. Der Umfang der Rückfragen, die Prüftiefe sowie die zu kurze Beantwortungszeit von grundsätzlich nur 14 Tagen überfordern den Berufsstand. Deshalb verlangen wir auch von der Bundesregierung, die Prüfung der Schlussabrechnungen sowohl bei der Auswahl der Stichproben als auch bei der Durchführung risikoorientiert vorzunehmen."
Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Friedrich Merz.
Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)