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Hessische AfD kündigt Klage an: Einsatz von politischen Beamten ist verfassungswidrig!

Archivmeldung vom 15.07.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.07.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Klaus Hermann (2022) Bild: AfD Deutschland
Klaus Hermann (2022) Bild: AfD Deutschland

Berichten zufolge soll der Präsident des Hessischen Landeskriminalamtes künftig ein sogenannter politischer Beamter sein. Dieses Vorhaben hält die Hessische AfD-Fraktion für verfassungswidrig und kündigt an, vor dem hessischen Staatsgerichtshof dagegen zu klagen.

Dazu Klaus Herrmann, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion: „Behördenleiter sind Recht und Gesetz verpflichtet, darum dürfen der Präsident des Landeskriminalamtes und die der Polizeipräsidien keine politischen Beamten sein.

Die Möglichkeit parteipolitischer Einflussnahme über einen politischen Beamten stellt eine Gefahr für die Objektivität und Neutralität des Verwaltungshandelns dar. Politische Beamte können jederzeit durch den Dienstherrn in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden und sind daher besonders abhängig von der politischen Führung. Wir halten den Einsatz von politischen Beamten an diesen kritischen Stellen für verfassungswidrig und werden Klage einreichen.“

Quelle: AfD Deutschland

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