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FDP verlangt mehr Staatshilfen für Event- und Kulturbranche

Archivmeldung vom 26.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Redner, Rede, Politik, Wahlkampf, Versprechen (Symbolbild)
Redner, Rede, Politik, Wahlkampf, Versprechen (Symbolbild)

Bild: S. Hofschlaeger / pixelio.de

Die FDP wirft der Bundesregierung vor, die Veranstaltungsbranche in der Coronakrise zu vernachlässigen. Auf eine FDP-Anfrage hatte das Bundeswirtschaftsministerium mitgeteilt, es habe bereits am 7. und am 21. September erste Gespräche mit Verbandsvertretern der Branche geführt, berichtet das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Sonntagausgaben).

Beim zweiten Termin seien auch die drei Bundesministerien für Arbeit, Gesundheit und Finanzen eingeladen gewesen, schreibt Staatssekretär Ulrich Nußbaum in seiner Antwort, über die das RND berichtet. Das Ministerium habe die Gespräche mit der Veranstaltungswirtschaft zu spät begonnen, sagte Judith Skudelny, FDP-Wirtschaftsexpertin im Bundestag, den Zeitungen.

"Die Branche war gemeinsam mit den Schaustellern die erste Branche, die von Einschränkungen durch die Corona-Pandemie betroffen war, und wird diejenige sein, die am längsten durchhalten muss", so die Liberale. Auch deshalb würden die Corona-Hilfen bislang nicht ausreichen. "Wenn hier nicht schnell nachgebessert wird, folgen Massenentlassungen und Insolvenzen. Und das bei einer großenteils noch vor der Corona-Pandemie kerngesunden Branche." Die Bundesregierung müsse dringend nachsteuern und den Unternehmen zum Beispiel "Verlust-Rückträge" auf ihre Steuerlast früherer Jahre gestatten, sagte Skudelny.

Anfang September hatte die von Corona besonders betroffene Veranstaltungsbranche in Berlin demonstriert und Politikern eine Deklaration zu ihrer Rettung überreicht. Auf die FDP-Anfrage, welche der sechs Kernforderungen die Bundesregierung bereits umgesetzt habe und welche noch folgen würden, verwies das Wirtschaftsministerium vor allem auf das Überbrückungshilfeprogramm, die Hilfskredite der KfW, EU-Beihilfen sowie auf im Zuge der Krise bereits erfolgte Änderungen im Steuerrecht. So sei das Überbrückungshilfeprogramm bis Dezember verlängert und deutlich aufgestockt worden, um "gerade auch den kleinen und mittelständischen Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft entgegenzukommen, die noch weitgehend stillstehen".

Die Forderung der Branche, auch für ausgefallene Unternehmerlöhne aufzukommen, weist das Wirtschaftsminsterium jedoch zurück. Für Betriebskosten zahle der Staat Überbrückungshilfen, für den Lebensunterhalt sei jedoch die Grundsicherung gedacht, zu der aber Künstler, Soloselbstständige und Kleinunternehmer wegen der Coronakrise erleichterten Zugang erhielten. Bei den Kreditprogrammen müsse die KfW sich an EU-Vorgaben halten, deren Spielräume sie bereits "maximal ausschöpft", so das Ministerium. Auch die Forderung nach einer flexibleren Zahlung von Kurzarbeitergeld für die Veranstaltungswirtschaft lasse sich nicht umsetzen, da sonst andere Branchen benachteiligt wären.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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