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BND-Untersuchungsausschuss Kurnaz-Anwalt Docke hofft auf neue Ermittlungen in seinem Fall

Archivmeldung vom 23.07.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.07.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Anwalt des ehemaligen Guantánamo-Häftlings Murat Kurnaz, Bernhard Docke, hofft nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum BND-Untersuchungsausschuss auf neue Ermittlungen in dem Fall.

"Ich freue mich über das Urteil, weil es bedeutet, dass wir mehr Transparenz und parlamentarische Kontrolle bekommen und die Regierung sich nicht hinter der exekutiven Eigenverantwortung verschanzen kann", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Freitag-Ausgabe). "Denn dahinter werden auch Dinge verborgen, die der Regierung schlicht unangenehm sind, weil sie problematisch waren - wie die Vorgänge um El Masri und Kurnaz. Ich hoffe, dass jetzt Zugänge zu neuen Dokumenten geschaffen werden, die möglicherweise zu einer neuen Beweisaufnahme im Untersuchungsausschuss führen." Docke erklärte weiter: "Das Problem ist, dass die Entscheidung zu spät kommt. Der Untersuchungsausschuss ist fertig, der Bericht liegt vor. Der neue Bundestag müsste einen neuen Ausschuss einsetzen."

Siegfried Kauder: "An der Sachlage ändert sich nichts. Nur Voraussetzungen sind konkreter"

Der Vorsitzende des BND-Untersuchungsausschusses, Siegfried Kauder (CDU), findet den jüngsten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Arbeit des Gremiums inhaltlich nachvollziehbar, hat aber moniert, dass er zu spät komme. "Das Gericht sagt nicht, die Regierung muss mehr Fakten liefern, sondern es sagt, sie muss das Sperren besser begründen", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Freitag-Ausgabe). "An der materiellen Sachlage ändert sich gar nichts. Nur die Voraussetzungen sind jetzt konkreter definiert." Kauder erklärte weiter: "Juristisch vertretbar ist das schon. Das ist keine revolutionäre Entscheidung. Wenn ein ähnlich gelagerter Fall auftritt, kann man sich an dieser Messlatte orientieren. Allerdings ist es furchtbar mühsam, für jeden gesperrten Zeugen eine fallbezogene Begründung abzuliefern." Im Übrigen müsse man sich in vergleichbaren Fällen "überlegen, ob eine Beschwerde nicht an ein Gericht gehen muss, das zügiger entscheiden kann". Angesichts der Tatsache, dass der Ausschuss seine Arbeit schon beendet habe, sei das jetzt "ein unglücklicher Zeitablauf".

Stadler hält Fortsetzung des BND-Ausschusses für rechtens

Der FDP-Obmann im BND-Untersuchungsausschuss, Max Stadler, hat klar gestellt, dass das Gremium seine Arbeit in der laufenden Wahlperiode fortsetzen kann.  "Solange die Wahlperiode andauert, kann der BND-Ausschuss seine Arbeit jederzeit wieder aufnehmen, denn als der Abschlussbericht verfasst wurde, haben wir als Oppositionsfraktionen deutlich gemacht, dass dies unter dem Vorbehalt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gilt", sagte Stadler der "Saarbrücker Zeitung" (Freitag-Ausgabe).

Die Entscheidung der Richter liege nun vor. "Immerhin ist es jetzt zulässig, von der Bundesregierung zu verlangen, dass sie uns vorenthaltene Akten übermittelt", erläuterte der Liberale. Damit könne sich auch die Bewertung im schon beschlossenen Abschlussbericht des Ausschusses noch einmal ändern.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung / Kölner Stadt-Anzeiger / Saarbrücker Zeitung

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