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Lambrecht lehnt Zahlungsschutz für Mieter über staatlichen Fonds ab

Archivmeldung vom 25.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Christine Lambrecht (2019)
Christine Lambrecht (2019)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat die Forderung des Deutschen Mieterbunds und der Wohnungswirtschaft nach einem "Sicher-Wohnen-Fonds" zur Absicherung von Mietverhältnissen zurückgewiesen.

"Ein solcher Fonds ist nach meiner Überzeugung neben den bestehenden Systemen der sozialen Sicherung nicht erforderlich", sagte Lambrecht dem "Handelsblatt". "Wer jetzt infolge der Krise seine Miete nicht mehr zahlen kann, hat in aller Regel Anspruch auf Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Wohngeld." Für Selbstständige und kleine Unternehmen stelle die Bundesregierung zudem Soforthilfen bereit.

"Hier wird unbürokratisch geholfen werden", so die Ministerin. Für den Fall, dass die Hilfen nicht rechtzeitig bei den Betroffenen ankommen und sie deshalb mit ihren Mietzahlungen in Rückstand geraten, verhinderten die neuen Regelungen, dass es deswegen zu Kündigungen komme. Mietern werde "eine Verschnaufpause gewährt, wenn sie vorübergehend ihre Mieten nicht fristgerecht bezahlen können". Lambrecht sagte weiter, dass Vermieter durch den Corona-bedingten Mieterschutz "nicht übermäßig belastet" würden. "Zum einen bleibt die Pflicht der Mieter zur Mietzahlung ja bestehen", so die SPD-Politikerin. "Zum anderen erleichtern wir auch die Situation für viele Vermieter durch eine Stundungsregelung bei Verbraucherdarlehen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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