Umwelthilfe begrüßt Urteil zum Luftreinhalteplan
Archivmeldung vom 23.07.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zum Nationalen Luftreinhalteprogramm begrüßt. "Heute ist ein besonders guter Tag für die saubere Luft in Deutschland", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch am Dienstag.
Anders als bei den 40 regionalen Luftreinhalteklagen sei es mit diesem
"wegweisenden Urteil" erstmals gelungen, die "Giftstoffe an der Quelle
zu begrenzen" und die Bundesregierung zu konkreten zusätzlichen
Maßnahmen zum Gesundheitsschutz für die Menschen in Deutschland zu
verurteilen, um "zehntausende vorzeitige Todesfälle" zu verhindern. "Zum
ersten Mal wird nun die Bundesregierung für ihre jahrelange Untätigkeit
bei der Luftreinhaltung verurteilt", so Resch.
Das OVG hatte
zuvor festgestellt, dass die dem Luftreinhalteprogramm zugrunde liegende
Prognose fehlerhaft sei, weil teilweise nicht die aktuellsten Daten
eingestellt und Veränderungen in der Planung der Maßnahmen nicht
berücksichtigt worden seien. Unter anderem sei der
Klimaschutz-Projektionsbericht 2021 berücksichtigt worden, aber nicht
mehr der im August 2023 erschienene Klimaschutz-Projektionsbericht 2023.
Weiterhin
beanstandete der Senat, dass bei der Maßnahme "65 Prozent erneuerbare
Energien beim Einbau von neuen Heizungen" nicht die Novelle des
Gebäudeenergiegesetzes in der im September 2023 beschlossenen Fassung
berücksichtigt worden sei. Diese erlaube etwa den Betrieb von
Holzpelletheizungen, die zu einer stärkeren Luftverschmutzung mit
Feinstaub führen. Im Zusammenhang damit stehende Änderungen bei der
Bundesförderung für effiziente Gebäude blieben gleichfalls
unberücksichtigt.
Ebenfalls nicht "prognosefehlerfrei" sei die
Maßnahme "Beschleunigter Ausstieg aus der Kohleverstromung idealerweise
bis 2030". Diese gehe bei der Berechnung des Minderungspotenzials noch
davon aus, dass bis zum 31. Dezember 2029 alle Kohlekraftwerke vom Netz
gehen.
Im Rahmen des Maßnahmepakets Verkehr sehe man einen
Prognosefehler im Hinblick auf die Berücksichtigung der
Euro-7-Abgasnorm, so das OVG weiter. Diese lege entgegen der hier noch
berücksichtigten Planung weniger strenge Grenzwerte für Pkw fest. Zudem
sei die dem Maßnahmepaket zur Förderung der Elektromobilität zugrunde
gelegte staatliche Förderung für den Kauf von Elektro-Pkw
zwischenzeitlich gestoppt worden.
Ausgehend von diesen
Prognosefehlern wurde die Bundesregierung zu einer entsprechenden
Änderung des Luftreinhalteprogramms verpflichtet. DAs Urteil ist aber
noch nicht rechtskräftig: Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht
wurde zugelassen (OVG 11 A 16.20).
Quelle: dts Nachrichtenagentur