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Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen Pistorius-Urteil ein

Archivmeldung vom 04.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Nach der Verurteilung des südafrikanischen Paralympics-Stars Oscar Pistorius zu fünf Jahren Haft hat die Staatsanwaltschaft wie angekündigt Berufung eingelegt. Das teilte die Anklagebehörde am Dienstag mit.

Sowohl das Strafmaß als auch das Urteil sollen angefochten werden. Pistorius war am 21. Oktober wegen der fahrlässigen Tötung seiner Freundin zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Zudem wurde er zu drei Jahren Haft wegen der rücksichtslosen Benutzung einer Waffe verurteilt. Dieser Teil der Strafe wurde jedoch zur Bewährung ausgesetzt. Der Paralympics-Star hatte in der Nacht zum Valentinstag 2013 seine Freundin durch eine geschlossene Toilettentür erschossen. Pistorius selbst beteuerte, seine Freundin für einen Einbrecher gehalten zu haben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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