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Bericht: Ampel einigt sich auf Reform des Postgesetzes

Archivmeldung vom 10.06.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.06.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
(Symbolbild)
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Bild: free copyright / Eigenes Werk

Die Ampelkoalition hat sich am Montag offenbar auf eine Reform des Postgesetzes geeinigt. Das berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf Koalitionskreise. Ein wichtiger Baustein dabei ist die Anpassung der Brieflaufzeiten.

Bisher müssen Briefe mit einer durchschnittlichen Wahrscheinlichkeit von 80 Prozent am folgenden Werktag beim Empfänger ankommen. Zu 95 Prozent müssen sie am zweiten Werktag da sein. 

In Zukunft soll es so laufen: Briefe müssen erst am dritten Werktag ankommen, dann aber mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent. Am vierten Tag müssen es 99 Prozent sein. Das soll die Kosten für die Anbieter senken und umweltschädliche Nachtflüge überflüssig machen. Mit dem neuen Postgesetz sollen sich auch die Arbeitsbedingungen der Paketzusteller verbessern. Die Gewerkschaften hatten sich ein Verbot für die Weitergabe an Subunternehmen gewünscht, weil dabei Arbeitnehmerrechte umgangen werden können. Darauf habe sich die Ampel nicht einigen können, so das "Handelsblatt". 

Aber sie führe nun ein, dass sich Zustellerfirmen bei der Bundesnetzagentur in einem "Anbieterverzeichnis" lizenzieren müssen und bei Verstoß mit Bußgeldern bestraft werden. Die Netzagentur überprüfe dann, ob die Schutzstandards eingehalten werden. Eine erneute Prüfung sehe die Ampel bereits nach drei Monaten und danach im Jahresrhythmus vor. Ausgenommen seien Speditionsunternehmen, die bereits über ein anderes Verfahren lizenziert sind. Unternehmen, die ihre Aufträge an Sub-Zusteller weitergeben, stehen in der Verantwortung, dass diese über eine Lizenzierung verfügen. Eingeführt werde zudem, dass die Zusteller Pakete mit einem Gewicht von mehr als 20 Kilogramm nicht mehr allein tragen dürfen. Entweder brauche es dann eine zweite Person oder ein geeignetes technisches Hilfsmittel. Ob eine einfache Sackkarre bereits ein solches Hilfsmittel darstellt, darauf hätten die Koalitionäre nicht einigen können, so die Zeitung. Stattdessen solle das Bundesarbeitsministerium diese Frage in einer separaten Verordnung klären.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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