Linke fordert strenge Regulierung der Managervergütung
Archivmeldung vom 21.05.2013
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtDie Linke fordert eine extrem strenge Regulierung der Managervergütung in Deutschland, die im Aktiengesetz verankert werden soll. "Ich habe große Sympathie für die Initiative und wünsche ihr eine Mehrheit", sagte Linken-Chef Bernd Riexinger der "Welt".
Vorbild ist die 1:12-Initiative in der Schweiz, nach der Manager mit der höchsten Jahresvergütung maximal zwölf Mal so viel verdienen dürfen wie der am schlechtesten bezahlte Mitarbeiter im selben Unternehmen. Die Linke strebt eine 1:20-Regelung für Deutschland an.
In Bezug auf Deutschland ergänzte Riexinger: "Es ist nicht zu begründen, dass der Bahnchef 86 Mal so viel verdient wie ein Zugbegleiter im Schichtdienst". Der Mindestlohn sei ja schon Mainstream, der Höchstlohn werde es auch.
In der Schweiz wird die Initiative von den Jungsozialisten, den Sozialdemokraten (SP), der Grünen Partei der Schweiz (GPS) und Gewerkschaften unterstützt. Die Volksabstimmung ist für November geplant. Konzerne wie Nestlé und Glencore sind dagegen und drohen mit Wegzug.
Auch die Grünen sympathisieren mit der Schweizer Initiative: "Die teilweise millionenschweren Zahlungen an Vorstände und Manager stoßen nicht nur Kleinstverdienern bitter auf. Eine breite Mehrheit in der Bevölkerung findet, dass solche Einkommen mit einer gerechten Leistungsvergütung nichts mehr zu tun haben", sagte die Grünen-Abgeordnete Brigitte Pothmer der "Welt".
Pothmer favorisiert jedoch einen anderen Weg: "Wir wollen die steuerliche Abzugsfähigkeit von Gehältern deutlich begrenzen, so dass sie nicht mehr wie jetzt von der Allgemeinheit mitfinanziert werden, sondern im Wesentlichen von den Unternehmen selbst."
Der FDP-Abgeordneter Heinrich Kolb kritisierte die Schweizer Initiative hingegen scharf: "1:12 ist alles andere als gerecht. Wenn die Eigentümer eines Unternehmens ihre Manager besser bezahlen wollen, ist das deren Sache." Kolb ergänzt: "Kungeleien zwischen Management und Aufsichtsrat müssen allerdings ausgeschlossen werden".
Quelle: dts Nachrichtenagentur