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Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig: EuGH stärkt Bürgerrechte und bestätigt Position der AfD

Archivmeldung vom 20.09.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.09.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Christoph Maier (2022) Bild: AfD Deutschland
Christoph Maier (2022) Bild: AfD Deutschland

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für rechtswidrig erklärt. Kommunikations- und Standortdaten der Bürger dürfen nicht ohne besondere Rechtfertigung gespeichert werden, urteilten die Richter. Lediglich bei einer schweren gegenwärtigen oder absehbaren Bedrohung für die nationale Sicherheit sei eine solche Speicherung vorübergehend zulässig.

Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, kommentiert dies wie folgt: „Das ist eine gute Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland: Der EuGH hat ihre Rechte gegen die Ampel-Regierung gestärkt! Eine Vorratsdatenspeicherung ohne zwingenden unmittelbaren Anlass ist nicht zulässig. Allgemeine Mutmaßungen und Behauptungen über angebliche Terrorgefahren oder extremistische Bestrebungen reichen nicht aus, um die Bürger zu überwachen.

Deutschland darf nicht in einen Staat verwandelt werden, der seine Bürger unter Generalverdacht stellt. Einen solchen Obrigkeits- und Kontrollstaat lässt unser Grundgesetz nicht zu. Vor allem für die mit der Antifa sympathisierende Bundesinnenministerin Faeser, die immer wieder mit besonders freiheitsfeindlichen Äußerungen auffällt, ist das Urteil aus Luxemburg eine schallende Ohrfeige.

Als AfD sehen wir uns in unserem Einsatz für die Bürgerrechte bestätigt. Ich fordere die Bundesregierung auf, nun schnell eine grundgesetzkonforme Lösung vorzulegen. Wir sagen Ja zu starken Bürgerrechten und Nein zum Überwachungsstaat!“

Quelle: AfD Deutschland

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