Verfassungsrichter fordert Lösung zur Stärkung der Oppositionsrechte
Archivmeldung vom 14.12.2013
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.12.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Verfassungsrichter Peter Müller hat die Bundestagsfraktionen ermahnt, die Rechte der Opposition in einer umfassenden Lösung zu stärken. "Wenn die Frage der Oppositionsrechte nicht im Streit entschieden werden müsste, wäre dies ein gutes Zeichen für politische Kultur", sagte Müller der "Welt am Sonntag".
Große Koalitionen hätten "eine besondere Verantwortung - vor allem, wenn sie über eine verfassungsändernde Mehrheit verfügen". Es bedürfe "besonderer Aufmerksamkeit für die Rechte der Opposition". Konkret forderte Müller, die Opposition müsse "ausreichend Zeit haben, um ihre Meinung zum Ausdruck zu bringen". Außerdem müssten ihr die parlamentarischen Kontrollinstrumente zugänglich sein. "Das gilt beispielsweise auch für die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen."
Eher skeptisch äußerte sich Müller zu dem Vorstoß des früheren Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier, die Fünf-Prozent-Hürde bei der Bundestagswahl auf drei Prozent wie bei der Europawahl zu senken. Er verwies darauf, dass Karlsruhe die Fünf-Prozent-Klausel für verfassungsrechtlich zulässig erachtet habe. Eine Absenkung auf drei Prozent würde "die Zahl der Fraktionen möglicherweise erhöhen, was sich auf die Handlungsfähigkeit des Parlaments auswirken könnte". Müller kündigte an, das Bundesverfassungsgericht werde rasch über Klagen gegen die Drei-Prozent-Klausel bei der Europawahl entscheiden. "Wir wollen die Verfahren zügig abschließen. Rechtzeitig vor der Europawahl im Mai soll Klarheit bestehen", sagte er. Für die kommende Woche ist eine mündliche Verhandlung terminiert.
Quelle: dts Nachrichtenagentur