Bundesrechnungshof kritisiert Elterngeld
Archivmeldung vom 19.09.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDer Bundesrechnungshof hat Teile des Elterngeld-Gesetzes scharf kritisiert. Die Regelungen für Arbeitslosengeld-Empfänger, zu den Partnermonaten und zum Geschwisterbonus verursachten unnötige Ausgaben, verfehlten bestimmte Zwecke des Gesetzes und seien "teilweise unvereinbar mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung" heißt es in einer Stellungnahme, die der "Rheinischen Post" (Dienstagausgabe) vorliegt.
Kritisch sieht
der Rechnungshof, dass Empfänger von Arbeitslosengeld I zusätzlich
den Sockelbetrag von monatlich 300 Euro erhalten sollen. "Die
vorgesehene Anrechnungsfreiheit geht über den Zweck des Elterngeldes
hinaus und führt zu sozialstaatlich unnötigen Mehrausgaben", heißt es
in der Stellungnahme. Ähnlich sieht dies auch der
FDP-Bundestagsabgeordnete Otto Fricke: "Der Gesetzgeber muss die
Bürger grundsätzlich gleich behandeln", sagte er der "Rheinischen
Post". Da das Elterngeld keine Sozialleistung sei, sondern eine
gezielte familienpolitische Maßnahme müsse das Elterngeld auf
Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II angerechnet werden.
"Wenn das Elterngeld einfach oben drauf käme, müsste man auch bei der
Steuerprogression eine andere Regelung finden."
Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post