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Bundesrechnungshof kritisiert Elterngeld

Archivmeldung vom 19.09.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.09.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Der Bundesrechnungshof hat Teile des Elterngeld-Gesetzes scharf kritisiert. Die Regelungen für Arbeitslosengeld-Empfänger, zu den Partnermonaten und zum Geschwisterbonus verursachten unnötige Ausgaben, verfehlten bestimmte Zwecke des Gesetzes und seien "teilweise unvereinbar mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung" heißt es in einer Stellungnahme, die der "Rheinischen Post" (Dienstagausgabe) vorliegt.

Kritisch sieht der Rechnungshof, dass Empfänger von Arbeitslosengeld I zusätzlich den Sockelbetrag von monatlich 300 Euro erhalten sollen. "Die vorgesehene Anrechnungsfreiheit geht über den Zweck des Elterngeldes hinaus und führt zu sozialstaatlich unnötigen Mehrausgaben", heißt es in der Stellungnahme. Ähnlich sieht dies auch der FDP-Bundestagsabgeordnete Otto Fricke: "Der Gesetzgeber muss die Bürger grundsätzlich gleich behandeln", sagte er der "Rheinischen Post". Da das Elterngeld keine Sozialleistung sei, sondern eine gezielte familienpolitische Maßnahme müsse das Elterngeld auf Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II angerechnet werden. "Wenn das Elterngeld einfach oben drauf käme, müsste man auch bei der Steuerprogression eine andere Regelung finden."

Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post

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