Bundestag beschließt Reform des Genossenschaftsgesetzes und öffnet den Idealverein für wirtschaftliche Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement
Archivmeldung vom 30.06.2017
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Freigeschaltet durch André OttAm Ende des vorletzten Sitzungstages hat der Bundestag das Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften beschlossen. Der Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. (ZdK) begrüßt, dass mit diesem Gesetz kurz vor Ende der Legislaturperiode noch zwei Vereinbarungen im Koalitionsvertrag umgesetzt worden sind.
Ursprünglich war vorgesehen, dass für kleine Dorfläden der wirtschaftliche Verein geöffnet werden soll, um diesen eine geeignete Rechtsform zu bieten. Durch die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichthofes zu den Kitas in der Rechtsform des Vereins hat sich der Bundestag jedoch gegen eine solche Regelung entschieden. Zukünftig können Dorfläden nach Ansicht des Bundestages auch als eingetragene Vereine geführt werden, wenn sie ideelle Ziele verfolgen und nicht vorsehen, dass Gewinne an Mitglieder ausgeschüttet werden. Das ist nach Ansicht des ZdK bei Dorfläden in der Regel der Fall, da die Nutzung des Ladens der Gewinn ist und eine Dividendenausschüttung häufig nicht beabsichtigt ist.
Die Änderungen im Genossenschaftsrecht beinhalten Erleichterungen für kleine und Kleinstgenossenschaften insbesondere im Rahmen der Prüfung und schaffen eine weitere Möglichkeit, damit Mitglieder ihre Genossenschaft mit Darlehen unterstützen können. Der ZdK begrüßt diese Entlastung.
Der Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. vertritt als Genossenschaftsverband die Interessen der bei ihm angeschlossenen 412 Mitglieder. Dies sind in aller Regel kleinere Genossenschaften. Dazu gehören auch Dorf- und Weltläden, für die die Änderungen besonders hilfreich sind.
Weitere Informationen mit Details zum Gesetz und den Hintergründen finden Sie unter: http://www.zdk-hamburg.de/?p=2711
Quelle: ZdK - Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. (ots)